Startseite Vorsicht KapMug OLG Hamburg: Lloyd Fonds 92 MS „Bermuda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
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OLG Hamburg: Lloyd Fonds 92 MS „Bermuda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Musterverfahren

Aktenzeichen:

13 Kap 3/​20

Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen):

Lloyd Fonds 92 MS „Bermuda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Musterklägerin /​ Musterkläger:

Carsten Detering, Im Mühlenfeld 44, 41812 Erkelenz

ggf. gesetzliche Vertretung:

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /​
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ /​ Ort

1

Lloyd Fonds AG

Klaus M. Pinter

Vorstand

Amelungstraße 8-10

20354 Hamburg

2

Lloyd Treuhand GmbH

Raik Czosnowski

Geschäftsführer

Amelungstraße 8-10

20354 Hamburg

3

Commerzbank AG

Vorstand

Kaiserplatz 1

60311 Frankfurt am Main

Weitere Angaben:

A) Belehrung gem. § § 10 Abs. 2 S. 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung einer Anmeldung

Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.
Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § § 204 Abs.1 Nr. 6a BGB zur Verjährungshemmung, soweit den angemeldeten Ansprüchen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben.

B) Der Musterkläger und die Beigeladenen erhalten Gelegenheit, die Feststellungsziele gemäß Vorlagebeschluss des Landgerichts Hamburg vom 19.11.2019 binnen sechs Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses zu begründen.

Unterzeichner:

Hanseatisches Oberlandesgericht

 

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