Musterverfahren
Aktenzeichen: |
13 Kap 26/19 |
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Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): |
MS „Elisabeth-S.“ GmbH & Co. KG |
Musterklägerin / Musterkläger: |
Anton Binderberger, Waldstraße 8, 87719 Mindelheim |
ggf. gesetzliche Vertretung: |
Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:
Nummer |
Beklagte / |
gesetzliche |
Funktion |
Straße |
PLZ / Ort |
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1 |
Schepers Schifffahrtsverwaltung GmH & Co. KG |
Reederei Rudolf Schepers Beteiligungs GmbH |
Komplementärin |
Hermann-Ehlers-Straße 5b |
26160 Bad Zwischenahn |
2 |
Ernst Russ AG |
Vorstand |
Elbchaussee 370 |
22609 Hamburg |
|
3 |
Reederei Rudolf Schepers GmbH & Co. KG |
Schepers Geschäftsführung GmbH |
Komplementärin |
Hermann-Ehlers-Straße 5b |
26160 Bad Zwischenahn |
4 |
Uwe Badouin |
Berliner Straße 49-51 |
35102 Lohra |
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5 |
HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG |
HCI Vertriebsverwaltung GmbH |
Komplementärin |
Burchardstraße 8 |
22097 Hamburg |
6 |
HCI Treuhand GmbH & Co. KG |
HCI Treuhand GmbH |
Komplementärin |
Elbchaussee 370 |
22609 Hamburg |
Weitere Angaben:
Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.
Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § § 204 Abs.1 Nr. 6a BGB zur Verjährungshemmung, soweit den angemeldeten Ansprüchen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird.
Unterzeichner: |
Hanseatisches Oberlandesgericht |
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