Aktenzeichen
16 Kap 1/23, Oberlandesgericht Köln Musterklägerin Prozessbevollmächtigte: Musterbeklagte Prozessbevollmächtigte: Belehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG: Ab der Bekanntmachung dieser Verfügung können Ansprüche gegen die Musterbeklagte innerhalb einer Frist von sechs Monaten gegenüber dem Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich anwaltlich vertreten lassen. Die Anmeldung muss enthalten: Die gemäß § 10 Abs. 4 KapMuG vom Gericht zu veranlassende Zustellung der Anmeldung eines Anspruchs an den darin bezeichneten Musterbeklagten führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB zur Hemmung der Verjährung des Anspruchs, soweit derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens, der Anspruch im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt war und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung des in der Anmeldung bezeichneten Anspruchs erhoben wird.
Köln, den 24.01.2024 Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat Der Vorsitzende Dr. Weber |
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