Startseite Vorsicht Anlegerschutz OLG Köln-Sonstige Entscheidungen 16 Kap 1/23 Montrachet Investments S.A.
Anlegerschutz

OLG Köln-Sonstige Entscheidungen 16 Kap 1/23 Montrachet Investments S.A.

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen

16 Kap 1/​23, Oberlandesgericht Köln

Musterklägerin
Montrachet Investments S.A., vertreten d.d. Directores Dianeth M. De Ospino u.a., 23rd Floor, Costa del Este, 0816-01547 Avenida Paseo del Mar, Panama

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Späth und Partner, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin,
Rechtsanwälte Bergdolt, Nibelungenstraße 84, 80639 München

Musterbeklagte
Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch den Vorstand, Johannstraße 39-40, 40476 Düsseldorf,

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wirtz und Kraneis, Sachsenring 83, 50677 Köln

Belehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG:

Ab der Bekanntmachung dieser Verfügung können Ansprüche gegen die Musterbeklagte innerhalb einer Frist von sechs Monaten gegenüber dem

Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,

angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich anwaltlich vertreten lassen.

Die Anmeldung muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die gemäß § 10 Abs. 4 KapMuG vom Gericht zu veranlassende Zustellung der Anmeldung eines Anspruchs an den darin bezeichneten Musterbeklagten führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB zur Hemmung der Verjährung des Anspruchs, soweit derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens, der Anspruch im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt war und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung des in der Anmeldung bezeichneten Anspruchs erhoben wird.

 

Köln, den 24.01.2024

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat

Der Vorsitzende

Dr. Weber
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

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