Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil (7 U 5781/22 vom 20.03.2024) eine wichtige Entscheidung zu Verjährungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) getroffen.
Worum ging es?
Eine Vertragsklausel sah vor, dass alle Ansprüche nach 13 Monaten verjähren sollten. Das Gericht erklärte diese Klausel für unwirksam, da sie auch vorsätzliche Vertragsverletzungen einschloss – ein Verstoß gegen § 202 Abs. 1 BGB.
Besonders interessant: Auch eine Ausnahmeregelung für „gesetzlich zwingend länger verjährende Ansprüche“ rettete die Klausel nicht. Das Gericht sah darin eine unzulässige „salvatorische Klausel“.
Was bedeutet das für Unternehmen?
1. Verjährungsklauseln in AGB müssen sehr sorgfältig formuliert werden.
2. Salvatorische Klauseln in AGB sind nicht nur wirkungslos, sondern können sogar zu Abmahnungen führen.
3. Unternehmen sollten ihre AGB überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Diese Entscheidung wirft die Frage auf: Wie können Unternehmen ihre AGB rechtssicher gestalten, ohne dabei die Interessen ihrer Kunden zu vernachlässigen? Und welche Rolle spielt das Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz in solchen Fällen?
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