Folgende(n) Zeugin/Zeugen unter Angabe jeweils des nachstehenden Beweisthemas laden:
Obermeier (Blatt 676) – auf Antrag der Klagepartei Beweisthema:
Die Musterbeklagte zu 3 habe das Zahlenmaterial für die Prognose der Schiffsbetriebskosten auf S.24 des Prospekts geliefert und diesen insoweit zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Musterbeklagte zu 2 habe u.a. an der Formulierung des Fazits auf S.5 des Prospekts mitgewirkt.
Soweit diesbezüglich noch Unterlagen vorliegen, sind diese zum Termin mitzubringen.
Dr. Ukert (Blatt 676) – auf Antrag der Klagepartei
Beweisthema:
Die Musterbeklagte zu 3 habe das Zahlenmaterial für die Prognose der Schiffsbetriebskosten auf S.24 des Prospekts geliefert und diesen insoweit zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Musterbeklagte zu 2 habe u.a. an der Formulierung des Fazits auf S.5 des Prospekts mitgewirkt.
Soweit diesbezüglich noch Unterlagen vorliegen, sind diese zum Termin mitzubringen.
Noll (Blatt 676) – auf Antrag der Klagepartei
Beweisthema:
Die Musterbeklagte zu 3 habe das Zahlenmaterial für die Prognose der Schiffsbetriebskosten auf S.24 des Prospekts geliefert und diesen insoweit zur Veröffentlichung freigegeben.
Soweit diesbezüglich noch Unterlagen vorliegen, sind diese zum Termin mitzubringen.
Petrovic (Blatt 677) – auf Antrag der Beklagtenpartei
Beweisthema:
Die Musterbeklagte zu 2) habe u.a. an der Formulierung des Fazits auf S.5 des Prospekts mitgewirkt. Soweit diesbezüglich noch Unterlagen vorliegen, sind diese zum Termin mitzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für obige Beweisthemen auch benannten Zeugen Menzl und Ponath nach Aktenlage der Geschäftsführer der Musterbeklagten zu 1 bzw. 3 sind, so dass diese nicht als Zeugen geladen bzw. vernommen werden können.
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