Ein Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz und dafür Entschädigung aus den Töpfen einer Firma oder der Kommune?
Wer darauf spekuliert, wird vom Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz enttäuscht sein. Das entschied am Mittwoch, dass Firmen oder Kommunen ihre öffentlichen Parkplätze für Besucher nicht komplett von Schnee und Eis räumen müssen. Wer sein Auto auf diesen Plätzen abstellt, muss noch mit eventuellen Eisflächen rechnen und dementsprechend Vorsicht walten lassen. Wenn Besucher stürzen, könnten sie nicht die Kommune oder das Unternehmen haftbar machen. Damit wies das Gericht die Klage eines Mannes ab, der auf einem Sparkassen-Parkplatz ausgerutscht war, sich verletzt und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld gefordert hatte.
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