Der für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Stefan Vatter hat mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 in dem Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten einen Privatanleger zum Musterkläger bestimmt.
In dem im Januar 2021 eingeleiteten Musterverfahren hatte sich die Mehrzahl der Kläger letztlich auf diesen Musterkläger geeinigt. Die übrigen Kläger, die nicht als Musterkläger ausgewählt wurden, können sich gleichwohl in ihrer Stellung als Beigeladene neben dem Musterkläger am weiteren Verfahren aktiv beteiligen (§ 9 Abs. 3 KapMuG).
Die Verfahrensbeteiligten erhalten jetzt nach den gesetzlichen Vorgaben Fristen zur Stellungnahme zu den zahlreichen Feststellungszielen des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2021. Daher ist momentan noch nicht absehbar, wann der erste Verhandlungstermin in diesem Musterverfahren bestimmt werden wird.
Aktenzeichen:
OLG Stuttgart: – 20 Kap 1/21 – Beschluss vom 02.12.2021
LG Stuttgart: – 129 AR 1/21 Kap – Beschluss vom 14.01.2021
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