Natürlich ziehen solche Markenauseinandersetzungen dann weitere Kreise. Betroffen ist möglicherweise auch das Unternehmen Neckermann Strom GmbH mit Florian Wessely an der Unternehmensspitze. Auch hier distanzieren sich die Markeninhaber deutlich von dem Unternehmen. Herr Wessely ist in der Pressemitteilung dazu noch explizit benannt. Eigentlich müsste Herr Wessely den Namen sofort herunternehmen, denn das ist nach unserer Interpretation der Pressemitteilung s o f o r t erforderlich. Die Markenrechte dürfen dazu nicht mehr genutzt werden. Das muss man so sehen: Herrn Wessely kann man nur anraten den Namen schnellstmöglich zu ändern, um hier nicht noch in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten. Das wird er sicherlich unweigerlich, wenn der Name Neckermann Strom nicht sofort verschwindet. Rechtsanwälte sollen dazu bereits eingeschaltet sein. Kunden des Unternehmens kann man derzeit nur raten, mit dem Abschluss von Verträgen mit dem Unternehmen solange zu warten, bis der Vorgang zwischen den Vertragspartnern geklärt ist. Dann ist man zumindest auf der sicheren Seite, so ein von uns befragter Rechtsanwalt zur aktuellen Situation von Neckermann Strom. Nachdenklich macht den von uns befragten Rechtsanwalt auch noch, dass aus der Pressemitteilung möglicherweise hervorgehende Kopplungsgeschäft zwischen billigem Strom und dem Abschluss eines Nachrangdarlehens. Das wäre sicherlich sehr bedenklich und von der BaFin einmal zu hinterfragen. Es wird nicht der letzte Artikel in diesem Zusammenhang gewesen sein – da darf man sicher sein. Möglich, so der von uns befragte Rechtsanwalt, dass nun aber das gesamte Kartenhaus Neckermann zusammenfällt und viele Anleger Geld verlieren könnten.
Ergänzung/ Update 02.07.2015:
Am heutigen Abend hat uns der Rechtsanwalt der neckermann Strom GmbH Nachfolgendes mitgeteilt: Um diesen Sachverhalt wollen wir den Beitrag gerne ergänzen:
Sehr geehrter Herr Bremer,
in obiger Angelegenheit zeige ich hiermit unter anwaltlicher Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung die Vertretung der rechtlichen Interessen der Neckermann Strom GmbH … an.
Meine Mandantin hat mich auf den in Ihrem Portal veröffentlichen Artikel vom heutigen Tag aufmerksam gemacht.
Namens und im Auftrag meiner Mandantin darf ich hiermit nachfolgende Richtigstellung und Aufforderung bekannt geben:
1. Der Geschäftsführer meiner Mandantin heißt Florian Wessely und nicht Roman Wessely.
2. Das Namensrecht meiner Mandantin ist markenrechtlich gesichert. Jede anders lautende Mitteilung ist unzutreffend.
3. Seit dem gestrigen Tag wird hier von diverser Seite aus versucht, meine Mandantin in Misskredit zu bringen.
4. Es ist Tatsache, dass meine Mandantin mit den Unternehmen Neckermann Neue Energien AG und Neckermann SynEnergy GmbH in Konflikt ist.
5. Es ist auch eine Tatsache, dass meine Mandantin sich von dem Geschäftsgebaren dieser Firmen ausdrücklich distanziert.
6. Tatsache ist aber auch, dass ein Herr .., welcher Unternehmensführer der ……………. ist, welche ein direkter Mitbewerber zu meiner Mandantin auf dem Strommarkt ist, die Veröffentlichung über das Portal der „new media“ veröffentlicht hat. Auf den Text der Rechtsanwaltskanzlei des Herrn …. darf hiermit verwiesen werden.
7. Der von Ihnen veröffentlichte Artikel spiegelt leider offensichtlich einseitige Interessen eines Konkurrenten meiner Mandantin wider und entspricht nicht einer ordentlichen Berichterstattung.
8. Der öffentliche Aufruf an Verbraucher in Ihrem Artikel vom heutigen Tag, demnächst keine vertraglichen Beziehungen mit meiner Mandantin einzugehen, ist leider rechtswidrig und kann in dieser Form von meiner Mandantin nicht akzeptiert werden.
…
Anmerkung der Redaktion:
Wir hatten natürlich vor der Veröffentlichung des Artkels einen Kontakt zu Herrn Wessely zu bekommen, um eine Stellungnahme einzuholen. Herr Wessely hat uns dazu leider nicht angerufen. Nun werden wir den Vorgang am morgigen Tag versuchen einer Klärung näher zu bringen, dann nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt den Artikel ggf. verändern oder so stehen lassen.
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