onecoin-pfalz.de: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass der Betreiber der Webseite onecoin-pfalz.de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem ZAG zum Betreiben von Bankgeschäften, Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.
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