Online-Bewertungen sind zu einem zentralen Element bei der Auswahl von Hotels geworden. Jedoch wird laut Jürgen Wagner, Experte vom ÖAMTC in Vorarlberg, zunehmend künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, um gefälschte Hotelbewertungen zu erstellen. Wagner rät zur Vorsicht, insbesondere wenn Bewertungen wie aus einer Werbebroschüre klingen, mit Formulierungen wie „die elegant gestalteten Suiten bieten höchsten Komfort“.
Ein weiterer Indikator für manipulierte Bewertungen kann sein, wenn viele Bewertungen gleichzeitig veröffentlicht werden. Wagner betont, dass persönliche Empfehlungen von Freunden und Familie oft zuverlässiger sind als Online-Feedback.
Die rechtlichen Aspekte von Online-Bewertungen sollten nicht unterschätzt werden. Franz Valandro, ein Verbraucherschützer, weist darauf hin, dass, obwohl kritische Meinungen generell erlaubt sind, übertrieben negative oder unwahre Aussagen rechtliche Folgen haben können. Er berichtet von Fällen, in denen Nutzer für ihre Bewertungen rechtlich belangt wurden.
Angesichts dieser Probleme fordert die Wirtschaftskammer eine Klarnamenpflicht für Online-Bewertungen, um die Authentizität und Sachlichkeit zu erhöhen. Dieser Schritt könnte dazu beitragen, das Vertrauen in Online-Bewertungsplattformen zu stärken.
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