Das Landgericht München hat in einem Urteil festgestellt, dass die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton auch ohne vorherige Anmeldung auf der Webseite möglich sein muss. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Betreiber des Streamingsdienstes Wow. Auf der Wow-Webseite war es bisher erforderlich, dass Abonnentinnen und Abonnenten sich mit ihrer E-Mail und ihrem Passwort anmelden, bevor sie kündigen können.
Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, betont die Bedeutung des Kündigungsbuttons: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Online-Verträge einfach per Mausklick kündigen können, ohne dabei auf unnötige Hürden wie eine vorherige Anmeldung zu stoßen. Die Startseite von Wow enthielt zwar einen Kündigungslink, dieser führte jedoch zu einer Seite, auf der eine Anmeldung erforderlich war, was vom Landgericht als rechtswidrig eingestuft wurde.
Nach gesetzlichen Vorgaben, die seit Juli 2022 gelten, muss ein Kündigungsbutton unmittelbar und leicht zugänglich sein und direkt zur Kündigungsseite führen. Eine Kündigung sollte auch ohne Login, lediglich mit Angabe von Namen und weiteren Identifizierungsmerkmalen, möglich sein.
Das Landgericht München urteilte, dass die Anforderung, sich erst anzumelden, eine unnötige Einschränkung darstellt und nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Jahr nach Einführung des Kündigungsbuttons zeigte eine Untersuchung des vzbv, dass viele Anbieter die Vorgaben noch nicht oder nur unzureichend umsetzen.
Am 27. Dezember 2023 zog Sky seine Berufung zum Oberlandesgericht München zurück, wodurch das Urteil des Landgerichts München I rechtskräftig wurde.
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