Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Bekanntmachung Nr. 14
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahr 2023
(Muster für ein Merkblatt zur Unterrichtung der
Wahlberechtigten über die Stimmabgabe bei einer Online-Wahl)
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen kann gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) die Verwendung einheitlicher Merkblätter empfehlen. Hiermit empfehle ich zur Unterrichtung der Wahlberechtigten über die Stimmabgabe bei einer Online-Wahl die Verwendung eines einheitlichen Merkblattes (§ 41 Absatz 4 Satz 1 SVWO). Es sollte das in der Anlage befindlichen Muster für das Merkblatt zur Anwendung kommen.
Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Peter Weiß
Merkblatt für die Wahlen zur Selbstverwaltung
in der Sozialversicherung − Anleitung zur Online-Wahl 2023
Für die Sozialwahlen 2023 hat der Deutsche Bundestag den Krankenkassen ermöglicht, ergänzend zur Briefwahl Online-Wahlen anzubieten. Die (Name der Krankenkasse) hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und bietet Ihnen an, Ihre Stimme bei diesen Sozialwahlen online abzugeben.
Das heißt, Sie können sich entscheiden, ob Sie Ihre Stimme online oder per Briefwahl abgeben möchten. Sie müssen sich für einen dieser beiden Wege entscheiden − also Online-Wahl oder Briefwahl.
Entscheiden Sie sich für eine Online-Wahl, können Sie Ihre Stimme zuhause abgeben oder von jedem Ort der Welt aus, an dem Sie über einen funktionierenden Internetzugang verfügen. Bitte denken Sie immer daran, dass es sich bei Ihrer Stimmabgabe um einen offiziellen Wahlakt handelt. Das Wahlgeheimnis muss gewährleistet sein. Unser Online-Wahlsystem ist geprüft und sicher. Sobald Sie sich zur Online-Wahl anmelden, überprüft unser Wahlsystem Ihre Wahlberechtigung (sichere Authentifizierung).
Wie wähle ich online?
Wenn Sie einen PC, ein Notebook, ein Smartphone oder ein Tablet mit Internetzugang besitzen, haben Sie alle technischen Voraussetzungen, um als wahlberechtigte Person Ihre Stimme online abzugeben. Es genügt, wenn Ihr Gerät über eine aktuelle handelsübliche Software verfügt. Wählen Sie einfach Ihr bevorzugtes Gerät mit Internetanschluss.
Der Zugang zur Online-Wahlplattform erfolgt über unsere Internetseite [www.kasse.de] [an dieser Stelle können auch Hinweise auf die Verlinkung auf den Internetseiten der Kasse vorgenommen werden]. Wenn Sie zur Anmeldung direkt über unsere Internetseite gehen, können Sie sicher sein, dass Sie das richtige elektronische Wahllokal erreichen (Authentizität der Wahlplattform).
Um Ihre Stimme abgeben zu können, müssen Sie zunächst im Online-Wahlsystem Ihre Identität nachweisen. Dieses Verfahren nennt man Authentifizierung.
Anmeldung an der Wahlplattform
Sie können zwischen zwei Verfahren wählen, um sich an der Wahlplattform anzumelden:
1. Möglichkeit: Anmeldung mit drei Nummern, die Sie auf Ihrer Gesundheitskarte und dem roten Wahlbriefumschlag (diesen haben wir Ihnen mit den Wahlunterlagen zugeschickt) finden
Geben Sie in den vorgesehenen Bereich zunächst Ihre Versichertennummer (einschließlich des Buchstabens) ein. Diese befindet sich auf der Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte.
Versichertennummer auf der Vorderseite der Gesundheitskarte
Auf der Rückseite der Gesundheitskarte finden Sie die Kennnummer der Karte. Geben Sie bitte die letzten sechs Ziffern ein. Sollten Sie eine brandneue Gesundheitskarte − also nach dem [TT.MM.JJJJ] − erhalten haben, lesen Sie bitte zusätzlich den Absatz „Sonderfall neue Gesundheitskarte“.
Kennnummer der Gesundheitskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte
Geben Sie bitte danach das Wahlkennzeichen ein. Dieses finden Sie auf dem roten Wahlbriefumschlag, den wir Ihnen mit den Wahlunterlagen zugeschickt haben. Bitte achten Sie insbesondere auf die Groß- und Kleinschreibung sowie die Sonderzeichen.
Wahlkennzeichen auf dem roten Wahlbriefumschlag
Bei Fragen zu den einzelnen Schritten oder erforderlichen Angaben können Sie die Hilfefunktion nutzen, um weitere Erläuterungen zu erhalten.
Nach erfolgreicher Anmeldung (Authentifizierung) werden Sie direkt zum Stimmzettel weitergeleitet.
„Sonderfall neue Gesundheitskarte“. Mit jedem Austausch der Gesundheitskarte wird eine neue Kennnummer vergeben. Haben Sie Ihre neue Gesundheitskarte nach dem [TT.MM.JJJJ] erhalten, ist die Teilnahme an der Online-Wahl mit der neuen Kennnummer technisch leider nicht möglich. Es gibt jedoch eine Lösung! Wenn Ihnen die alte Gesundheitskarte unserer Krankenkasse noch vorliegt, benutzen Sie bitte die Kennnummer der alten Gesundheitskarte. Dann können auch Sie Ihre Stimme online abgeben.
2. Möglichkeit: Anmeldung mit der Ausweis-App2
Hierzu können Sie sich mit Ihrem Personalausweis, oder alternativ mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel/Ihrem elektronischen Identitätsnachweis, anmelden. Wichtig ist, dass die AusweisApp2 vor der Anmeldung auf der Online-Wahlplattform auf Ihrem Gerät gestartet sein muss. Zusätzlich muss ein NFC-fähiges Smartphone oder ein kompatibles USB-Kartenlesegerät vorhanden sein. Geben Sie bitte zusätzlich das Wahlkennzeichen ein, welches Sie auf dem roten Wahlbriefumschlag finden, den Sie mit Ihren Wahlunterlagen erhalten haben. Bitte achten Sie insbesondere auf die Groß- und Kleinschreibung sowie die Sonderzeichen.
Wahlkennzeichen auf dem roten Wahlbriefumschlag
Bei Fragen zu den einzelnen Schritten oder erforderlichen Angaben können Sie die Hilfefunktion nutzen, um weitere Erläuterungen zu erhalten.
Ihre Stimmabgabe
Nach erfolgreicher Anmeldung (Authentifizierung) werden Sie direkt zum Stimmzettel weitergeleitet.
Um Ihre Stimme abzugeben, wählen Sie eine der Listen des Stimmzettels, indem Sie auf das runde weiße Feld am rechten Rand im Namensfeld der Liste klicken.
Wahl erfolgt durch Auswahl der Liste und Anklicken des Buttons „Stimmabgabe“
Wenn Sie eine der Listen ausgewählt haben, können Sie Ihre Auswahl im nächsten Schritt überprüfen und gegebenenfalls noch ändern.
Bevor Sie Ihre Stimme abgeben, bestätigen Sie bitte, dass Sie die „Sicherheitshinweise zum Schutz des für die Durchführung der Wahlhandlung genutzten Endgerätes gegen Eingriffe Dritter nach dem Stand der Technik“ zur Kenntnis genommen haben. Diese finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (https://www.bsi.bund.de). Hier gibt das BSI Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger zur Absicherung des lokalen Rechners heraus.
Danach können Sie Ihre Stimme abgeben. Klicken Sie hierzu auf den Button „Stimmabgabe“.
Während der Stimmabgabe wird Ihre Stimme sicher verschlüsselt und in der elektronischen Wahlurne gespeichert. Da es sich um ein sehr starkes Verschlüsselungsverfahren handelt, kann dieser Vorgang mehrere Sekunden dauern. Über eine Fortschrittsanzeige können Sie die Dauer der Verschlüsselung abschätzen. Die benötigte Zeit zur Verschlüsselung hängt sehr stark von der Rechenkraft Ihres Geräts ab. Bitte unternehmen Sie nichts, solange dieser Vorgang andauert.
Überprüfung Ihrer Stimmabgabe
Nach erfolgter Wahl haben Sie für 30 Minuten die Gelegenheit, die korrekte Speicherung Ihrer Stimmabgabe in der elektronischen Wahlurne zu überprüfen. Hierzu benötigen Sie ein zusätzliches Smartphone oder Tablet, auf das Sie möglichst vor Ihrer Stimmabgabe die [AppName] installieren müssen. Die [AppName] finden Sie im AppleStore und im Google Play Store.
Nach Ihrer Stimmabgabe erscheint auf Ihrem Bildschirm ein QR-Code, den Sie mit dem Gerät, auf das Sie zuvor die [AppName] heruntergeladen haben, abfotografieren können. Daraufhin wird Ihnen Ihre in der elektronischen Wahlurne gespeicherte Stimme angezeigt.
QR-Code zur Überprüfung der Stimmabgabe
Wichtige Hinweise:
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Sie können Ihre Online-Stimmabgabe abbrechen und sich vom Online-Wahlsystem ohne Stimmabgabe abmelden. In diesem Fall können Sie sich bis zum Ende des Wahlzeitraums (31. Mai 2023 um 23.59.59 Uhr) erneut im Online-Wahlsystem anmelden und Ihre Stimme online abgeben.
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Sollten Sie bereits eine Stimme über die Wahlplattform abgegeben haben, können Sie nicht erneut wählen.
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Wenn Sie online gewählt haben, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen entsorgen. Eine Stimmabgabe darf nur einmal erfolgen. Bei doppelt abgegebener Stimme, sowohl per Briefwahl als auch per Online-Wahl, wird ausschließlich Ihre Stimme aus der Online-Wahl gezählt.
Informationen zur Wahl bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) finden Sie unter (Internetadresse).
Auskünfte über die Sozialwahl erteilen der Wahlausschuss sowie die Geschäftsstellen Ihrer (Name der Krankenkasse). Abschriften der Vorschlagslisten liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsstellen (gegebenenfalls auch auf der Internetseite) Ihrer (Name des Versicherungsträgers) aus.
Bitte beachten Sie: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
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