In einem weiteren Glanzstück bürokratischer Präzision hat die Regierung unter US-Präsident Donald Trump laut Gerichtsdokumenten versehentlich einen Mann nach El Salvador abgeschoben – weil man ihn für ein Mitglied der berüchtigten Gang MS-13 hielt. Kleines Detail am Rande: Der Mann ist laut seinen Anwälten kein Gangmitglied. Aber hey, wer kann das bei diesen ganzen komplizierten Menschenakten schon auseinanderhalten?
Besonders praktisch: Die Abschiebung erfolgte trotz eines gerichtlichen Urteils, das eben genau das untersagte. Aber keine Sorge, laut offizieller Darstellung handelte es sich lediglich um einen „Verwaltungsfehler“. Und wie man weiß, ist das Justizsystem bekannt für seine charmanten kleinen Patzer – ganz besonders, wenn es um Menschenleben geht.
„Es war ein Versehen – in gutem Glauben“, heißt es im Schriftsatz. Klar, wer kennt das nicht: Mal eben versehentlich einen Menschen in ein Hochsicherheitsgefängnis deportieren, wo laut Anwälten „Folter zur Grundausstattung gehört“ – kann ja mal passieren, solange man es mit guter Absicht tut.
Die Verteidigung fordert nun nicht nur die sofortige Rückführung des Mannes in die USA, sondern bittet das Bezirksgericht von Maryland auch höflich darum, die US-Finanzierung seiner Unterbringung in dem salvadorianischen „Megagefängnis“ zu stoppen. Dort sitzt der Mann jetzt ein – vermutlich umgeben von den echten Gangmitgliedern, mit denen man ihn so gern verwechselt hat.
Aber hey – niemand ist perfekt. Nur schade, dass „oops“ im Einwanderungsrecht selten glimpflich ausgeht.
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