Seit Jahren war es bei uns ruhig geworden um das Thema Opalenburg. Nun scheint das Thema „Opalenburg“ aber wieder aktuell zu werden, denn der Rechtsanwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist es wohl gelungen, einen Prozesserfolg in Sachen „Opalenburg Fonds“ zu erstreiten. Das zumindest kann man in einem aktuellen Artikel der Rechtsanwaltsgesellschaft nachlesen.
Zitat:
Zwei Anlegerinnen in Opalenburg-Fonds dürfen sich freuen: Das Landgericht Berlin hat ihnen mit Urteilen vom 11. Mai 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 112/21 und 3 O 232/20). Sie kommen ohne finanzielle Verluste aus ihrer Beteiligung wieder heraus.
„Das Landgericht Berlin ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Anlegerinnen fehlerhaft beraten wurden. Sie wurden nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage sowie über personelle Verflechtungen aufgeklärt. Daher haben sie Anspruch auf Anspruch auf Schadenersatz“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der die Ansprüche durchgesetzt hat.
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