Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Safeinvest 2 erhält Schadenersatz. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 16. November 2021 entschieden (Az.: 11 O 96/21). „Das Gericht hat sich unserer Argumentation angeschlossen, dass die Anlageberatung fehlerhaft war. Unsere Mandantin hat daher Anspruch auf Schadenersatz wegen Falschberatung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Klägerin in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatte sich am Fonds Opalenburg Safeinvest 2 beteiligt. Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren Vorstand und Gesellschafter war außerdem Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH, die mit der Vermittlung der Beteiligung beauftragt war und auch in diesem Fall das Beratungsgespräch durchgeführt hatte.
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