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OpenLimit Holding AG – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

manfredrichter (CC0), Pixabay
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Öffentliche Zustellung einer Anordnung der Bekanntmachung des durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung im Einvernehmen mit der OpenLimit Holding AG festgestellten Fehlers nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG

Gemäß § 10 Abs. 2 VwZG in der derzeit gültigen Fassung wird die Anordnung

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20.07.2021,

Geschäftszeichen WA 15-Wp 5506-40006182-2021/​0001,

für OpenLimit Holding AG,
Verwaltungsrat,
Zugerstraße 74, 6340 Baar, Schweiz,

öffentlich zugestellt.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger.

Der Anordnungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG).

Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Anordnung liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 15 (Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt) für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 20.07.2021

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag

gez. Dr. Müller

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