Öffentliche Zustellung einer Anhörung nach § 28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrens-gesetzes im Rahmen des Verfahrens zur Anordnung der Bekanntmachung des durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung im Einvernehmen mit der Open Limit Holding AG festgestellten Fehlers nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG; Gelegenheit zum Stellen eines Antrages nach § 109 Abs. 2 Satz 3 WpHG
Gemäß § 10 Abs. 2 VwZG in der derzeit gültigen Fassung wird die
Anhörung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16.06.2021
Geschäftszeichen WA 15-Wp 5506-40006182-2021/0001
für Open Limit Holding AG, Baar
Vorstand bzw. Verwaltungsrat
Zugerstraße 74, 6340 Baar, Schweiz
öffentlich zugestellt.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Der Anhörungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG). Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Anhörung liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 15 (Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt) für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Frankfurt am Main, den 16.06.2021
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
gez. Dr. Müller
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