Optanus Finanzlösungen GmbH bitte und um Veröffentlichung dieser Klarstellung des Konzeptes

Published On: Donnerstag, 30.01.2014By

Wir sind durch einen Kunden auf diesen Artikel aufmerksam gemacht worden und mussten leider feststellen, dass die darin enthaltene Darstellung der Sanierungsumschuldung nicht richtig ist und sich jedweder Fakten entbehrt.

Gerne möchten wir Ihr Angebot zur Gegendarstellung nutzen und Ihnen detailliert unser Konzept der Sanierungsumschuldung erläutern.Die Sanierungsumschuldung wird als Alternative zur Vermeidung der Privatinsolvenz angeboten.

Im ersten Kundenkontakt werden die groben Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierungsumschuldung mit dem Kunden besprochen und es wird ein Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbart. Für die Gewährleistung eines zielführenden ausführlichen Beratungsgesprächs ist das Ausfüllen einer Selbstauskunft und Zusendung dieser an Optanus notwendig. Diese Beratung ist vollkommen kosten- und gebührenfrei. Anhand der Selbstauskunft analysieren wir die finanzielle Lage des Kunden bezüglich Schulden, Einkommen und Vermögen und stellen eine Äquivalenzrechnung zur Privatinsolvenz her. Ziel ist es den Kunden von seinen Zahlungen während der Sanierungsumschuldung nicht schlechter als in einer Privatinsolvenz zu stellen. Der voraussichtliche Zahlungsplan wird im Beratungsgespräch mit dem Kunden besprochen. Anschließend erhält der Kunde eine E-Mail mit Auftrag und Vollmacht und kann entscheiden ob die Firma Optanus mit den Gläubigerverhandlungen beginnen soll. Erzielt die Firma Optanus kein für den Kunden akzeptables Ergebnis in den Gläubigerverhandlungen (im Vergleich zu den während einer Privatinsolvenz zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen) würde zwischen der Firma Optanus und dem Kunden kein Sanierungsumschuldungsvertrag resultieren und für den Kunden entstehen keinerlei Kosten oder Gebühren.

Die Firma Optanus verdient über die Differenz der monatlichen Gesamtrate zu den monatlichen Teilraten an die Gläubiger sowie den Beträgen, welche monatlich auf gekaufte Forderungen angerechnet werden.

Der Nutzen für unsere Kunden liegt in den vermiedenen negativen Folgen der Privatinsolvenz (Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, Beauftragung Treuhänder, allgemein negatives Stigma der Privatinsolvenz).

Der Nutzen für Gläubiger liegt in den signifikant höheren Angeboten (bei Zahlungsweiterleitung) im Vergleich zum Alternativfall Privatinsolvenz. Des Weiteren besteht für Gläubiger, die eine Regulierung über Raten inkl. realistischem Teilverzicht als unattraktiv empfinden, die Möglichkeit die Forderung ebenfalls zu einem regulierten Preis an die Firma Optanus auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu verkaufen.

Dieses Konzept funktioniert, da die Kosten, die Optanus entstehen sowie der Gewinn den Optanus mit einer Sanierungsumschuldung erzielt, deutlich niedriger sind als die Gerichts- und Treuhänderkosten bei einer Privatinsolvenz.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Gerne nehmen wir uns die Zeit.

 

Wir bitten Sie oben genannten Artikel umgehend zu löschen, da dieser das Konzept der Sanierungsumschuldung falsch darstellt und darüber hinaus geschäftsschädigend ist. Eine Gegendarstellung ist aufgrund der faktischen Fehler nicht akzeptabel.

Aufgrund unseres Telefonats gehen wir davon aus, dass Sie als inhaltlich Verantwortlicher bemüht sind weiteren Schaden von unserem Unternehmen durch Löschung abzuwenden.Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen erwägen wir eine rechtliche Prüfung. Wir haben uns hierfür eine Frist bis zum 31.01.2014 vorgemerkt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Optanus Finanzlösungen GmbH

 

i.A. Dipl.-Kfm. Sebastian Schmitz

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