Opus – Chartered Issuances S.A.Luxemburghandelnd in Bezug auf ihr Compartment 35DPL Ladungsträger – Besicherte Schuldverschreibungen
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A. |
Hintergrund für die Einberufung der Gläubigerversammlung Die Schuldverschreibungen verbriefen ein Darlehen, das durch bestimmte Sicherheiten besichert ist. Die Darlehensnehmerin ist an die Gesellschaft mit der Bitte zur Bereitstellung einer Anschlussfinanzierung sowie der Möglichkeit getreten, weitere, flexible Fremdfinanzierungen zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt dabei in einem von einem Sicherheitentreuhänder zugunsten von Darlehensgläubigern der Darlehensnehmerin verwalteten Sicherheitenpool unter Fortführung der von der Darlehensnehmerin zu Gunsten der Emittentin gestellten Sicherheiten, der demnächst gleichberechtigt und anteilig der jeweiligen Zins- und sonstigen Forderungen aus den Darlehen allen am Sicherheitenpool teilnehmenden Darlehensgläubigern der Darlehensnehmerin zur Verfügung stehen soll. Zu diesem Zweck sollen die Anleihebedingungen entsprechend der nachfolgenden Beschlussvorlagen geändert werden. |
B. |
Tagesordnung der Gläubigerversammlung |
I. |
Vortrag der Emittentin Präsentation der Emittentin zu den Beschlussvorlagen. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. |
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II. |
Feststellung der Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung und der Mehrheitserfordernisse Die Gläubigerversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die persönlich oder durch Bevollmächtigte anwesenden Anleihegläubiger beziehungsweise deren auf Stimmrechtsvertreter übertragene Stimmrechte wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen repräsentieren. Die gemäß Tagesordnungspunkt III. vorgeschlagenen Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind für alle Anleihegläubiger verbindlich, auch wenn sie nicht an der Beschlussfassung teilgenommen oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben. Sollte die Emittentin, vertreten durch ihre Geschäftsführung oder einen von ihr bevollmächtigten anwaltlichen Vertreter, als Vorsitzende der Gläubigerversammlung gemäß § 15 Abs. 1 SchVG in der Gläubigerversammlung feststellen, dass diese nicht beschlussfähig ist, weist die Emittentin darauf hin, dass sie beabsichtigt, rechtzeitig eine zweite Versammlung gemäß § 15 Abs. 3 SchVG zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite Versammlung ist in Bezug auf die Beschlussvorschläge unter Tagesordnungspunkt III. beschlussfähig, sofern die anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. |
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III. |
Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen Die Emittentin wird vorschlagen, dass die Anleihegläubiger wie folgt beschließen:
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IV. |
Zustimmung der Emittentin Die Änderungen der Anleihebedingungen nach Maßgabe der Beschlüsse der Anleihegläubiger unter Tagesordnungspunkt III. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Emittentin. Die Emittentin erklärt bereits jetzt ihre vorweggenommene Zustimmung zu den o.g. Beschlüssen der Gläubigerversammlung. |
C. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht, Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes |
I. |
Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts aus den gehaltenen Schuldverschreibungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich vor der Gläubigerversammlung nach Maßgabe des Abschnitts C.III. dieser Einladung ordnungsgemäß angemeldet hat. Der Anleihegläubiger hat seine Inhaberschaft an einer oder mehreren Schuldverschreibungen gemäß Abschnitt C.IV. dieser Einladung nachzuweisen. |
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II. |
Stimmrecht Jeder Anleihegläubiger nimmt an der Abstimmung in der Gläubigerversammlung entsprechend dem Nennwert der von ihm gehaltenen ausstehenden Schuldverschreibungen teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 125.000,00 gewährt eine Stimme. Im Übrigen gilt § 6 SchVG, wonach insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 SchVG das Stimmrecht ruht, solange die Anteile von der Emittentin oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs) oder für Rechnung der Emittentin oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gehalten werden. |
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III. |
Anmeldung zur Gläubigerversammlung Gemäß § 7a Absatz (c) der Anleihebedingungen müssen sich die Anleihegläubiger zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts anmelden, vgl. § 10 SchVG. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendertags vor der Gläubigerversammlung, d.h. bis Dienstag, 20. Dezember 2022 (bis 24:00 Uhr (MEZ) eingehend), unter folgender Adresse zugehen: Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35
Für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung können die Anleihegläubiger das dieser Einladung als Anlage 1 beigefügte Formular verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ verfügbar. |
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IV. |
Berechtigungsnachweis und Sperrvermerk Gemäß § 7a Absatz (c) der Anleihebedingungen hat jeder Anleihegläubiger seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung nachzuweisen und eine Sperrbescheinigung seines depotführenden Instituts für den Abstimmungszeitraum einzuholen. Als Nachweis der Berechtigung ist ein vom depotführenden Institut ausgestellter besonderer Nachweis in Textform gemäß § 126b BGB („Besonderer Nachweis„) zu erbringen. Ferner ist ein vom depotführenden Institut ausgestellter Sperrvermerk in Textform gemäß § 126b BGB („Sperrvermerk„) vorzulegen.
Für die Erbringung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks können Anleihegläubiger das als Anlage 2 zu dieser Einladung bereitgestellte Formular oder einen gleichwertigen Nachweis verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ verfügbar. Die Teilnehmer der Gläubigerversammlung haben sich außerdem beim Einlass zur Gläubigerversammlung in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises) auszuweisen. Dies gilt auch für Vertreter der Anleihegläubiger. |
D. |
Vertreter der Anleihegläubiger |
I. |
Vertreter von juristischen Personen und Gesellschaften Soweit Anleihegläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Gesellschaft nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) bestehen, haben ihre Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis wie folgt nachzuweisen: (i) soweit möglich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 14 Tage) einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Bestellungsurkunde), aus der die Vertretungsbefugnis hervorgeht; oder (ii) durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB); in diesem Fall ist die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers wie unter (i) durch Vorlage von Registerauszügen oder anderen gleichwertigen Bestätigungen nachzuweisen. |
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II. |
Gesetzliche Vertreter und Verwalter Wird ein Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen amtlichen Verwalter (z.B. eine Insolvenzmasse durch den für sie bestellten Insolvenzverwalter) vertreten, so hat der gesetzliche Vertreter bzw. Verwalter spätestens bei Eintritt in die Gläubigerversammlung neben der Vorlage des Besonderen Nachweises der Inhaberschaft des Vertretenen an den Schuldverschreibungen durch das depotführende Institut zusammen mit einem Sperrvermerk gemäß Abschnitt C.IV. einen geeigneten Nachweis seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis (z. B. durch Kopie der Personenstandsurkunden oder der Bestellungsurkunde) zu erbringen. |
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III. |
Bevollmächtigung Jeder gemäß Abschnitt C.III. ordnungsgemäß angemeldete Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten bedarf der Textform, § 126b BGB. Ein entsprechendes Formular für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ abrufbar. Die Anleihegläubiger werden gebeten, dieses Formular zu verwenden. |
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IV. |
Stimmrechtsvollmacht Anleihegläubiger, die gemäß Abschnitt C.III. ordnungsgemäß angemeldet sind und nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und auch keinen Vertreter bevollmächtigen möchten, können – gleichzeitig mit der Anmeldung oder nach erfolgter Anmeldung – den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertretern, Frau Olga Bergmann und Herrn David Eckner (die „Stimmrechtsvertreter„), jeweils einzeln, eine Stimmrechtsvollmacht mit Weisungen erteilen. Ein entsprechendes Formular zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ abrufbar. Bitte senden Sie zu diesem Zweck das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie den Besonderen Nachweis über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen durch das depotführende Institut nebst Sperrvermerk gemäß Abschnitt C.IV an die folgende Adresse: Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35
Die Anleihegläubiger werden gebeten, diese Dokumente bis zum Ablauf der Anmeldefrist, das heißt, bis spätestens Dienstag, 20. Dezember 2022 (bis 24:00 Uhr (MEZ) eingehend) per Post, per E-Mail, per FAX oder auf sonstige Weise unter Wahrung der Textform des § 126b BGB an die vorstehende Adresse zu senden. |
E. |
Ergänzungsanträge und Gegenanträge |
I. |
Ergänzungsanträge Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen mindestens 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen ausmachen, können in Textform gemäß § 126b BGB verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Gläubigerversammlung gesetzt werden (jeweils ein „Ergänzungsverlangen„). Solche Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu senden: Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35
Die neuen Gegenstände sind spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin bekannt zu machen. Da eine Bekanntmachung spätestens zwei Erscheinungstage vor der Veröffentlichung beim Bundesanzeiger einzureichen ist, werden die Anleihegläubiger gebeten, der Emittentin etwaige neue Tagesordnungspunkte bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022 (bis 24:00 Uhr (MEZ) eingehend) mitzuteilen. Die Emittentin wird die erweiterte Tagesordnung spätestens drei Tage vor der Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger veröffentlichen und auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ zur Verfügung stellen. |
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II. |
Gegenanträge Jeder Anleihegläubiger kann Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (jeweils ein „Gegenantrag„) ankündigen. Sollte ein Anleihegläubiger einen Gegenantrag vor dem Tag der Gläubigerversammlung ankündigen, wird die Emittentin diesen Gegenantrag unverzüglich bis zum Tag der Gläubigerversammlung auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ zugänglich machen. Solche Gegenanträge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu senden: Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35
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III. |
Berechtigungsnachweis Jeder Einreichung von Ergänzungsverlangen oder Gegenanträgen ist ein Besonderer Nachweis gemäß Abschnitt C.IV. über die Berechtigung der einreichenden Anleihegläubiger beizufügen. Im Falle eines Ergänzungsverlangens müssen die Anleihegläubiger, die die Aufnahme eines zusätzlichen Gegenstands zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung beantragen, außerdem nachweisen, dass sie allein oder gemeinsam fünf Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Wenn Anleihegläubiger Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen durch Vertreter einreichen, ist die Vertretungsbefugnis gemäß Abschnitt D. nachzuweisen. |
F. |
Sonstiges |
I. |
Versammlungssprache, Unterlagen Die Gläubigerversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Ende der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Emittentin https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ folgende Dokumente zur Verfügung
Auf Anfrage eines Anleihegläubigers werden ihm gegen Nachweis seiner Anleihegläubigerstellung kostenlos Kopien der vorgenannten Dokumente zugesandt. Ein solches Verlangen ist ausschließlich an die folgende Adresse zu senden: Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35
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II. |
Ausstehende Schuldverschreibungen Insgesamt stehen 99 Schuldverschreibungen der Emittentin im Nennbetrag von je EUR 125.000,00 aus. Opus Chartered Issuances S.A. und mit ihr verbundene Unternehmen halten 213 weitere Schuldverschreibungen, welche nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 S. 4 SchVG nicht zu den ausstehenden Schuldverschreibungen zählen und deren Stimmrechte gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 SchVG ruhen. |
G. |
Hinweise zum Datenschutz Seit dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 (die Datenschutz-Grundverordnung oder „DSGVO„) europaweit in Kraft. Die Emittentin legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung. Die Emittentin hat daher unter https://chartered-opus.com/produkte/mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 35“ eine Datenschutzerklärung veröffentlicht, in der dargelegt wird, welche Rechte die Anleihegläubiger haben (einschließlich des Rechts, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen) und wie die Emittentin generell mit Daten umgeht, für deren Verarbeitung sie verantwortlich ist. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Schuldverschreibungen und der anstehenden Gläubigerversammlung wird die Emittentin die folgenden Kategorien von Daten von Anleihegläubigern verarbeiten: Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Schuldverschreibungen, Angaben zum depotführenden Institut; ggf. Daten zu einem bestellten Vertreter. Die Emittentin verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der Verträge über die Schuldverschreibungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. nach dem Schuldverschreibungsgesetz). Die Emittentin wird die Daten so lange speichern, wie dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem Steuerrecht und dem SchVG) erforderlich ist. Die vorgenannten Daten werden im Auftrag der Emittentin von der Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung, Rudolfplatz 3, 50674 Köln erhoben und verarbeitet und an Notar Dr. Maximilian Freiherr von Proff zu Irnich, Hohe Str. 160-168, 50667 Köln und ggf. an weitere Dienstleister, Rechtsanwälte und Steuerberater weitergeleitet, die die Emittentin bei der Organisation der anstehenden Gläubigerversammlung unterstützen. |
1. Dezember 2022
Opus – Chartered Issuances S.A., handelnd in Bezug auf ihr Compartment 35
Daniel Maier (B-Director)
Anlage 1 | Anmeldung zur Gläubigerversammlung |
Adressat: | |
Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35 c/o Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung |
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Rudolfplatz 3 50674 Köln |
Fax: (+49) 221 88835 999 E-Mail: comp35@de.andersen.com |
Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 35
DPL Ladungsträger – Besicherte Schuldverschreibungen
WKN: A184F0, ISIN: DE000A184F09
ANMELDUNG
zur Gläubigerversammlung
am Freitag, 23. Dezember 2022, 10:00 Uhr
Anmeldefrist: Bitte senden Sie dieses Formular bis spätestens Dienstag, 20. Dezember 2022, 24:00 Uhr(eingehend) per Post, Fax, E-Mail oder auf sonstige Weise unter Wahrung der Textform des § 126b BGB an die oben genannte Adresse. Die fristgerechte und ordnungsgemäße Anmeldung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung von Stimmrechten.
Ich/Wir, | |
(Vorname, Name / Firma) | ___________________________________________________________ |
(Straße, Nr.) | ___________________________________________________________ |
(Postleitzahl, Wohnort / Sitz) | ___________________________________________________________ |
melde(n) mich/uns hiermit zur Gläubigerversammlung bezüglich der DPL Ladungsträger – Besicherte Schuldverschreibungen, WKN A184F0, ISIN: DE000A184F09 am Freitag, 23. Dezember 2022, 10:00 Uhr im Notariat Dr. von Proff, Hohe Str. 160-168, 50667 Köln an.
Ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger
☐ über einen Gesamtnennbetrag von Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR _________________ ist als Anlage beigefügt.
☐ wird gesondert eingereicht.
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(Ort, Datum) | (Unterschrift bzw. Benennung der Person des Erklärenden gemäß § 126b BGB) |
Anlage 2 | Berechtigungsnachweis mit Sperrvermerk |
Adressat: | |
Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 35 c/o Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung Rudolfplatz 3 50674 Köln Fax: (+49) 221 88835 999 |
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E-Mail: comp35@de.andersen.com | (Stempel des depotführenden Instituts) |
Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 35
DPL Ladungsträger – Besicherte Schuldverschreibungen
WKN: A184F0, ISIN: DE000A184F09
BERECHTIGUNGSNACHWEIS MIT SPERRVERMERK
(Vom depotführenden Institut auszufüllen)
für die Gläubigerversammlung
amFreitag, 23. Dezember 2022, 10:00 Uhr
1. |
Hiermit bestätigen wir, dass am heutigen Tag in dem für |
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(Name / Firma und Adresse des Anleihegläubigers)
bei uns geführten Wertpapierdepot eine Gutschrift über ____________________ Stück Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit ISIN: DE000A184F09, DPL Ladungsträger – Besicherte Schuldverschreibungen („Schuldverschreibungen„) mit einem nominellen Wert von je EUR 125.000,00, d.h. insgesamt über Schuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von EUR ____________________________ besteht.
2. |
Wir bestätigen hiermit, dass wir die unter Ziffer 1 genannten Schuldverschreibungen bis Freitag, 23. Dezember 2022, 24:00 Uhr gesperrt halten werden. |
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(Name / Firma und Adresse des depotführenden Instituts)
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(Ort, Datum) | (Unterschrift des depotführenden Instituts) |
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