Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24
5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7
Bekanntmachung
gemäß § 17 Schuldverschreibungsgesetz
über die Beschlussfassung im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung im Abstimmungszeitraum
beginnend am Mittwoch, den 23. Februar 2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und endend am Freitag,
den 25. Februar 2022 um 24:00 Uhr (MEZ) betreffend die Änderung der Anleihebedingungen der
5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7
(jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen„)
Opus – Chartered Issuances S.A., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (société anonyme) und eine unregulierte Verbriefungsgesellschaft im Sinne des luxemburgischen Verbriefungsgesetzes vom 22. März 2004 (société de titrisation), mit Sitz in 6, Rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés – R.C.S.) unter der Nummer B180859, handelnd im Namen und auf Rechnung ihres Compartments 24 (die „Emittentin„) gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der Schuldverschreibungen mit einem beschlussfähigen Quorum an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen und zu den am 08. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlägen mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG, die nachfolgend unter Ziffer B. aufgeführten Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen haben.
A. Teilnehmerverzeichnis der Abstimmung ohne Versammlung
Das Teilnehmerverzeichnis wird ausschließlich den Anleihegläubigern zugänglich gemacht.
Zu diesem Zweck erhält jeder Anleihegläubiger auf Verlangen eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses zugesandt. Dies setzt voraus, dass der betreffende Anleihegläubiger seine Berechtigung auf geeignete Weise nachweist.
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, erhalten eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses auf entsprechendes Verlangen nur, wenn sie zuvor ein auf sie lautendes gültiges amtliches Ausweispapier an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt haben.
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung nicht teilgenommen haben, erhalten eine Kopie des Teilnehmerverzeichnis auf entsprechendes Verlangen nur, wenn sie zuvor ein auf sie lautendes gültiges amtliches Ausweispapier sowie einen geeigneten aktuellen Nachweis ihrer Gläubigerstellung in Gestalt eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweises des depotführenden Instituts an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt haben.
Für das Verlangen auf Zusendung einer Kopie des Teilnehmerverzeichnisses wenden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, 7. April 2022 um 24 Uhr (MESZ) an:
Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24
c/o Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74
50968 Köln
oder per FAX: | (+49) 221 88835 999 |
oder per E-Mail: | comp24@de.andersen.com |
Bitte fügen Sie dem Verlangen auf Zusendung einer Kopie des Teilnehmerverzeichnisses die oben beschriebenen jeweils erforderlichen Berechtigungsnachweise in Kopie bei.
Die in dem Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Informationen und Angaben sind nicht öffentlich und daher nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Weder Opus – Chartered Issuances S.A. noch Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH oder der Abstimmungsleiter Notar Dr. Alexander Haines übernehmen eine Haftung für Schäden, die Dritten aus oder im Zusammenhang mit der unbefugten Weitergabe dieser Informationen entstehen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Verträge über die Schuldverschreibungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, z.B. §§ 18 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 1, 15 Absatz 2 Satz 2 SchVG.
B. Beschlussergebnisse
HINWEIS: Die maßgebende Originalfassung der Anleihebedingungen ist in englischer Sprache abgefasst. Die nachfolgenden Übersetzungen der jeweiligen Beschlüsse in die deutsche Sprache dienen ausschließlich der Information der Anleihegläubiger. Weder Opus – Chartered Issuances S.A. noch etwaig von ihr beauftragte Dienstleister übernehmen irgendeine Haftung aus oder im Zusammenhang mit diesen Übersetzungen. Im Falle von Widersprüchen ist der, der jeweiligen Übersetzung nebenstehende, englische Beschluss maßgebend.
Die Beschlussergebnisse der in der Abstimmung ohne Versammlung gefassten Beschlüsse lauten wie folgt:
1. Möglichkeit zum vorzeitigen Verkauf der Basiswerte
|
2. Anpassung der Definitionsübersicht
|
3. Zustimmung der Anleihegläubiger
|
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Die Emittentin hat ihre Zustimmung zu den Beschlüssen bereits im Vorfeld der Abstimmung ohne Versammlung erteilt.
2. März 2022
Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd im Namen und auf Rechnung ihres Compartments 24
Daniel Maier (Director)
Kommentar hinterlassen