Opus – Chartered Issuances S.A. – handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24

Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24

5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7

Bekanntmachung
gemäß § 17 Schuldverschreibungsgesetz

über die Beschlussfassung im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung im Abstimmungszeitraum
beginnend am Mittwoch, den 23. Februar 2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und endend am Freitag,
den 25. Februar 2022 um 24:00 Uhr (MEZ) betreffend die Änderung der Anleihebedingungen der

5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7
(jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen„)

Opus – Chartered Issuances S.A., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (société anonyme) und eine unregulierte Verbriefungsgesellschaft im Sinne des luxemburgischen Verbriefungsgesetzes vom 22. März 2004 (société de titrisation), mit Sitz in 6, Rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés – R.C.S.) unter der Nummer B180859, handelnd im Namen und auf Rechnung ihres Compartments 24 (die „Emittentin„) gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der Schuldverschreibungen mit einem beschlussfähigen Quorum an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen und zu den am 08. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlägen mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG, die nachfolgend unter Ziffer B. aufgeführten Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen haben.

A. Teilnehmerverzeichnis der Abstimmung ohne Versammlung

Das Teilnehmerverzeichnis wird ausschließlich den Anleihegläubigern zugänglich gemacht.

Zu diesem Zweck erhält jeder Anleihegläubiger auf Verlangen eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses zugesandt. Dies setzt voraus, dass der betreffende Anleihegläubiger seine Berechtigung auf geeignete Weise nachweist.

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, erhalten eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses auf entsprechendes Verlangen nur, wenn sie zuvor ein auf sie lautendes gültiges amtliches Ausweispapier an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt haben.

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung nicht teilgenommen haben, erhalten eine Kopie des Teilnehmerverzeichnis auf entsprechendes Verlangen nur, wenn sie zuvor ein auf sie lautendes gültiges amtliches Ausweispapier sowie einen geeigneten aktuellen Nachweis ihrer Gläubigerstellung in Gestalt eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweises des depotführenden Instituts an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt haben.

Für das Verlangen auf Zusendung einer Kopie des Teilnehmerverzeichnisses wenden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, 7. April 2022 um 24 Uhr (MESZ) an:

Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24
c/​o Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74
50968 Köln

oder per FAX: (+49) 221 88835 999
oder per E-Mail: comp24@de.andersen.com

Bitte fügen Sie dem Verlangen auf Zusendung einer Kopie des Teilnehmerverzeichnisses die oben beschriebenen jeweils erforderlichen Berechtigungsnachweise in Kopie bei.

Die in dem Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Informationen und Angaben sind nicht öffentlich und daher nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Weder Opus – Chartered Issuances S.A. noch Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH oder der Abstimmungsleiter Notar Dr. Alexander Haines übernehmen eine Haftung für Schäden, die Dritten aus oder im Zusammenhang mit der unbefugten Weitergabe dieser Informationen entstehen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Verträge über die Schuldverschreibungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, z.B. §§ 18 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 1, 15 Absatz 2 Satz 2 SchVG.

B. Beschlussergebnisse

HINWEIS: Die maßgebende Originalfassung der Anleihebedingungen ist in englischer Sprache abgefasst. Die nachfolgenden Übersetzungen der jeweiligen Beschlüsse in die deutsche Sprache dienen ausschließlich der Information der Anleihegläubiger. Weder Opus – Chartered Issuances S.A. noch etwaig von ihr beauftragte Dienstleister übernehmen irgendeine Haftung aus oder im Zusammenhang mit diesen Übersetzungen. Im Falle von Widersprüchen ist der, der jeweiligen Übersetzung nebenstehende, englische Beschluss maßgebend.

Die Beschlussergebnisse der in der Abstimmung ohne Versammlung gefassten Beschlüsse lauten wie folgt:

1. Möglichkeit zum vorzeitigen Verkauf der Basiswerte

It is resolved that the following provision shall be inserted as Section 5 (e) in the Terms and Conditions of the Bonds: Es wird beschlossen, dass folgende Regelung als § 5 (e) in die Anleihebedingungen eingefügt wird:
„The Issuer may sell the Underlying Securities prior to the Maturity Date or the Postponed Maturity Date (i) at a price per unit at least equal to EUR 560,00 in respect of 2,467 bearer bonds issued by F.E.IN GmbH, WKN: A14J03, ISIN: DE000A14J033 with a nominal amount of EUR 800,00 each and (ii) at a price per unit at least equal to EUR 660,00 in respect of 2,467 bearer bonds issued by SAH Invest GmbH, WKN: A14J04, ISIN: DE000A14J041 with a nominal amount of EUR 900,00 each („Premature Sale„). „Die Emittentin ist berechtigt die Basiswerte vor dem Fälligkeitstag oder dem Verschobenen Fälligkeitstag (i) zu einem Preis pro Stück von mindestens EUR 560,00 in Bezug auf 2.467 Inhaberschuldverschreibungen der F.E.IN GmbH, WKN: A14J03, ISIN: DE000A14J033 im Nennbetrag von je EUR 800,00 und (ii) zu einem Preis pro Stück von mindestens EUR 660,00 in Bezug auf 2.467 Inhaberschuldverschreibungen der SAH Invest GmbH, WKN: A14J04, ISIN: DE000A14J041 mit einem Nennbetrag von je EUR 900,00 zu verkaufen („ Vorzeitiger Verkauf „).
In the event of a Premature Sale, the procedure under § 5 (d) shall apply, with the provision that the Issuer Call Valuation Date shall be the date on which the Issuer receives the payment proceeds from such Premature Sale and with the provision that the Issuer Call Amount shall equal the amount of the received payment proceeds from such Premature Sale, but no less than the minimum amounts set forth in sentence 1, in any event less any direct and indirect costs (including, without limitation, any transaction, legal and due diligence costs) incurred in case of the Premature Sale („Premature Sale Costs„).“ Im Falle eines Vorzeitigen Verkaufs findet das Verfahren nach § 5 (d) mit der Maßgabe Anwendung, dass der Emittentenkündigungsbewertungsstichtag der Tag ist, an dem die Emittentin den Zahlungserlös aus dem Vorzeitigen Verkauf erhält, und mit der Maßgabe, dass der Emittentenkündigungsbetrag dem Betrag des erhaltenen Zahlungserlöses aus dem Vorzeitigen Verkauf, mindestens jedoch den in Satz 1 genannten Mindestbeträgen, in jedem Fall abzüglich aller direkten und indirekten Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Transaktions-, Rechts- und Due-Diligence-Kosten), die im Falle des vorzeitigen Verkaufs anfallen, entspricht. („ Kosten des Vorzeitigen Verkaufs „).
It is resolved that the Section 5 (e) shall now be Section 5 (f). Es wird beschlossen, dass der bisherige § 5 (e) nunmehr § 5 (f) ist.

2. Anpassung der Definitionsübersicht

It is resolved that the definition of „Issuer Call“ in Section 1 of the Terms and Conditions of the Bonds shall be replaced by the following: Es wird beschlossen, dass die Definition „Emittentenkündigung“ in § 1 der Anleihebedingungen wie folgt neu gefasst wird:
„“Issuer Call“ has the meaning provided in Condition 5 (d).“ „“ Emittentenkündigung “ hat die in § 5 (d) festgelegte Bedeutung.“
It is resolved that the definition of „Issuer Call Notice“ in Section 1 of the Terms and Conditions of the Bonds shall be replaced by the following: Es wird beschlossen, dass die Definition „Emittentenkündigungsmitteilung“ in § 1 der Anleihebedingungen wie folgt neu gefasst wird:
„“Issuer Call Notice“ has the meaning provided in Condition 5 (d).“ „“ Emittentenkündigungsmitteilung “ hat die in § 5 (d) festgelegte Bedeutung.“
It is resolved that the following definitions shall be added to the list of definitions in Section 1 of the Terms and Conditions of the Bonds in the appropriate place considering the alphabetical order: Es wird beschlossen, dass die folgenden Definitionen in die Liste der Definitionen in Abschnitt 1 der Anleihebedingungen an der entsprechenden Stelle unter Berücksichtigung der alphabetischen Reihenfolge eingefügt werden:
„“Premature Sale“ has the meaning provided in Condition 5 (e).“ „“ Vorzeitiger Verkauf “ hat die in § 5 (e) festgelegte Bedeutung.“
„“Premature Sale Costs“ has the meaning provided in Condition 5 (e).“ „“ Kosten des Vorzeitiger Verkauf “ hat die in § 5 (e) festgelegte Bedeutung.“
„“Postponed Maturity Date“ has the meaning provided in Condition 5 (b).“ „“ Verschobener Fälligkeitstag “ hat die in § 5 (b) festgelegte Bedeutung.“
„“Outstanding Denomination“ has the meaning provided in Condition 2 (a).“ „“ Ausstehender Nennwert “ hat die in § 2 (a) festgelegte Bedeutung.“
„“Outstanding Principal Amount“ has the meaning provided in Condition 2 (a).“ „“ Ausstehender Gesamtnennwert “ hat die in § 2 (a) festgelegte Bedeutung.“
„“Partial Redemption Notice“ has the meaning provided in Condition 5 (c).“ „“ Teilrückzahlungsmitteilung “ hat die in § 5 (c) festgelegte Bedeutung.“
„“Partial Redemption Amount“ has the meaning provided in Condition 5 (c).“ „“ Teilrückzahlungsbetrag “ hat die in § 5 (c) festgelegte Bedeutung.“
„“Partial Redemption Date“ has the meaning provided in Condition 5 (c).“ „“ Teilrückzahlungstag “ hat die in § 5 (c) festgelegte Bedeutung.“

3. Zustimmung der Anleihegläubiger

The Bondholders consent to a sale of the Underlying Securities subject to conditions which meet the minimum requirements of the „Premature Sale“, which is to be inserted as a new Section 5 (e) into the Terms and Conditions of the Bonds by the above proposed amendment (Section B.I.1), and to the adjustment of the definition overview in accordance with the amendment of the Terms and Conditions of the Bonds proposed under Section B.I.2. Die Anleihegläubiger stimmen einem Verkauf der Basiswerte unter Bedingungen, welche die Mindestvoraussetzungen des „Vorzeitgen Verkaufs“, der mit dem obenstehenden Änderungsvorschlag (Ziff. B.I.1) als neuer § 5 (e) in die Anleihebedingungen eingefügt werden soll, erfüllen sowie der Anpassung der Definitionsübersicht entsprechend der unter Ziff. B.I.2. vorgeschlagenen Änderung der Anleihebedingungen, zu.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Die Emittentin hat ihre Zustimmung zu den Beschlüssen bereits im Vorfeld der Abstimmung ohne Versammlung erteilt.

 

2. März 2022

Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd im Namen und auf Rechnung ihres Compartments 24

Daniel Maier (Director)

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