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Organisierter Betrug der Viererbande – LG Berlin verkündet Urteil

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Nach 78 Verhandlungstagen und eineinhalb Jahren Zeugen, Urkunden und rechtlicher Diskussionen verkündete heute das Landgericht Berlin das Urteil in der Strafsache gegen die Verantwortlichen der BWF Stiftung. Bekanntlich war das Unternehmen nach einer Hausdurchsuchung und dem Auffinden von falschem Gold in die Insolvenz gefallen. Circa 6600 Anleger hatten in den Jahren 2011-2015 Kaufverträge über Gold geschlossen. In einem ersten Strafverfahren wurde gegen sechs Angeklagte das Verfahren eröffnet. Nach Ausscheiden von zwei Beteiligten (Anwalt und Wirtschaftsprüfer) verblieben vier Angeklagte, die heute allesamt verurteilt worden. Es handelte sich um den Vertrieb Chef, den Steuerberater und Buchhalter, den Gründer, Gesellschafter, Ideengeber und Chef, den Goldhändler Gerald Saik und um dessen Ehefrau, Hobbyheilerin und Esoterikerin, nebenberuflich Buchhalterin. Der Hauptangeklagte Saik hatte sich eingelassen und gestanden im Sommer 2016, er habe den versprochenen Zwischenhandel nicht betrieben, sondern sich auf eine Minenbeteiligung verlassen. Er habe alle getäuscht: Mitarbeiter Vertriebler, weitere Beteiligte und auch die sonstigen Angeklagten. Aufgrund des Vertragswerkes und der sonstigen Unterlagen war den Kunden versprochen worden, die Rendite durch Zwischenhandel des Goldes zu erwirtschaften.

Saik erhielt eine Strafe von sechs Jahren. Seine Ehefrau muss für fünf Jahre und fünf Monate in das Gefängnis. Diese hatte nach Auffassung des Gerichts aufgrund ihrer Tätigkeit in der Buchhaltung gewusst, das kein Zwischenhandel stattfindet. Auch der Steuerberater und Angestellte der Rechtsanwaltskanzlei Kempkes muss für fünf Jahre und drei Monate in das Gefängnis. Dieser hätte sich nach Auffassung des Gerichts zusammen mit dem Vertrieb Chef, der fünf Jahre Gefängnis bekam, 2011 zusammen getan, um als Viererbande einen gewerbsmäßigen Betrug zu begehen. Der Behauptung von Saik glaubte das Gericht nicht.

Das Schneeballsystem sei sehr gut gemacht gewesen und habe in die Zeit gepasst. Viele Anleger seien wegen der niedrigen Zinsen auf der Suche gewesen nach anderen Produkten. Die vier Angeklagten hätten viele Opfer in den finanziellen Ruin getrieben. Das Gericht sagte, dass man nicht 6.600 Opfer hören könne, die geladenen Zeugen aber teilweise sehr eindrucksvoll erzählt hätten, was der Vermögensverlust für diese bedeutet. Auch die Vertriebler seien Opfer, welche jetzt häufig verklagt werden würden. Das Gericht zeigte sich betroffen von den Schicksalen der Opfer.

Es würde noch Jahre dauern, das Verfahren der Insolvenz durchzuführen. Das Gericht glaubte den Angeklagte nicht, dass sie nicht wollten, dass ein Schaden für die Anleger entsteht. Strafmildernd wurde zwar eingeräumt, dass das Vermögen angeschafft wurde, insbesondere Gold gekauft und Immobilien sowie Beteiligungen. Man habe aber überhaupt nicht darauf geachtet und keine Beweise dafür finden können, wie die Rechnung am Ende für die Anleger aufgehen sollte. Das Gericht habe schnellstmöglich gearbeitet, es sei allerdings so, dass die Strafprozessordnung Beweise und Sorgfalt verlangen würde. Man hätte sich durch Terrabyte Daten durcharbeiten müssen. Die Kritik an der langsamen Arbeit der Staatsanwaltschaft und dem Bundesaufsichtamt für Finanzdienstleistungen teilte das Gericht nicht. Bekanntlich saß die Aufsicht von Anfang an mit an Bord. Man wisse, dass die Strafe für manche Anleger nicht ausreichend sei. Diese Sichtweise sei allerdings in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht tragend, sondern nach Anwendung des Gesetzes sei unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Tatbeteiligung, des Lebensalters etc. die Strafe angemessen. Zudem müsste man berücksichtigen, dass alle bereits in Untersuchungshaft gesessen haben. Das Urteil kann jetzt mittels Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche angefochten werden.

Mit dieser Entscheidung hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin im wesentlichen durch gesetzt. Diese hatte im Verfahren argumentiert, dass es bei einem Organisationsdelikt nicht auf die einzelnen Tatbeiträge ankommt, sondern auf die Bandenabrede. Die drei Angeklagten neben dem Herrn Saik wollten für sich einen Freispruch, da sie nicht gewusst hätten, dass die Minenbeteiligung nicht ergiebig gewesen wäre. Diese Variante hielt das Gericht nicht für glaubwürdig. Im Strafmaß folgt das Gericht im wesentlichen den Vorschlägen der Staatsanwaltschaft. Es ist davon auszugehen, dass die Angeklagten das Urteil mittels Revision anfechten werden.

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