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Oria Energy GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Am 9. Oktober 2024 um 14:47 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Oria Energy GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Kieler Straße 103, 22769 Hamburg hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179347 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Herrn Rames Oria vertreten. Die Oria Energy GmbH ist im Bereich des Verkaufs und Einbaus von Photovoltaikanlagen, der Installation von Elektroanlagen und speziell Brandschutzanlagen tätig.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt, deren Kanzlei sich am Neuen Wall 25, 20354 Hamburg befindet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die finanziellen Transaktionen der Oria Energy GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft erfolgen.

Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Um die Insolvenzmasse der Oria Energy GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern, wurden folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 InsO ergriffen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Oria Energy GmbH darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte der Gesellschaft während des laufenden Verfahrens unkontrolliert abfließen.
  2. Zahlungsverbot für Drittschuldner: Personen und Unternehmen, die der Oria Energy GmbH Geld schulden (Drittschuldner), dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Stattdessen müssen alle Zahlungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen, die berechtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und entgegenzunehmen.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungen gegen die Oria Energy GmbH, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt. Diese Maßnahme dient dazu, eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger sicherzustellen und die Insolvenzmasse zu schützen.

Fazit

Mit der Bestellung von Prof. Dr. Susanne Riedemann als vorläufige Insolvenzverwalterin hat das Amtsgericht Hamburg erste Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte der Oria Energy GmbH eingeleitet. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und schaffen gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche spätere Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bis zur endgültigen Entscheidung werden alle relevanten finanziellen Transaktionen der Gesellschaft streng überwacht, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.

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