mit Bescheid vom 15.04.2022 wurde der Ormond Capital GmbH, mit zwei aufschiebenden Bedingungen welche am 29.04.2022 vollständig erfüllt wurden, die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2018 erteilt.
Sie ist mit Eintragung in das Firmenbuch und Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) vom 20.04.2022 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gem. § 1 Z 7 lit. a bis d, h und i WAG 2018 berechtigt.
Kommentar hinterlassen