Auf den Finanzmärkten „tummeln“ sich viele unseriöse Initiatoren. Oft hat man einen Anlauf genommen „dem Herr zu werden“. Es gelingt leider nur bedingt. Das ist ein Spiel von „Hase und Igel“. Österreich will das jetzt mit gesetzlichen Änderungen strikter angehen. Gut so – finden wir.
Im Rahmen der Finanzstrafreform sind unter anderem Strafverschärfungen gegen Abgabenhinterziehung und -verkürzung, sowie die Einführung des neuen Straftatbestandes „Abgabenbetrug“ geplant. Darüber hinaus werden Gerichte laut dem Gesetzesentwurf künftig für Finanzvergehen erst ab 100.000 € statt bisher 75.000 € zuständig sein.
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