Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof in Österreich nun endgültig die sogenannte Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden für diesen Fall festgestellt. Demnach muss die Republik Österreich für Schäden, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können die Haftung übernehmen. Der Staat müsse für die mangelhafte Finanzmarktaufsicht einstehen, erläuterte Anlegeranwalt Harald Christandl. Das berichtet die Kronen Zeitung aus Österreich.Ob die Deutsche BaFin auch in Haftung genommen werden kann?
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