auch als Kandidaten als gemeinsamer Gläubigervertreter aufstellen lassen? Das zumindest sind Informationen die wir am heutigen Abend erhalten haben. damit stände Rechtsanwalt Gloeckner nicht mehr alleine zu Wahl, was sicherlich eine gute Entscheidung wäre, da das mögliche Zusammenspiel zwischen der Kanzlei Kübler und der Kanzlei GP Law (Rechtsanwalt Gloeckner) do so manchem Beteiligten „merkwürdig aufgestoßen ist“- im Sinne von des Merkens würdig. Wie aber die Kanzlei Nieding und Barth bzw. Dr. Steinhübel da jetzt auf einmal reinpassen sollten können wir nicht so ganz nachvollziehen. Möglicherweise wollen Beide dadurch aber auch nur Mandate an Land ziehen. Stimmt unsere Information, dann hätten zumindest die beiden genannten Anwälte eine völlig neue Position eingenommen, würden also gegen Glöckner antreten nicht gegen einen gemeinsamen Gläubigervertreter.
Das wäre allerdings wirklich sehr „seltsam“ ! Haben sich die Herren nicht gegen einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen ?
Wieso sollte es diese Funktion mit einem Mal besser machen, wenn man selbst für dieses „Amt“ kandidiert ?
Wenn das stimmen sollte, dann finde ich das mehr als irritierend !
Mittlerweile weiß ich wirklich nicht mehr, was ich von manchen Vorgängen so halten soll.