OTC-500: BaFin warnt vor Webseiten otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com

Published On: Mittwoch, 28.08.2024By

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der OTC-500. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seinen Websites otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienst-leistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen dar-über, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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