Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute, Samstag und Sonntag unter dem Motto „Anlässlich des 74. Jahrestages der Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat“ in Berlin angemeldeten Versammlungen verboten bleiben. Damit hat es eine Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 15/2022 des Verwaltungsgerichts Berlin).
Die Versammlungsbehörde hat die Veranstaltungen unter Berufung auf zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen untersagt. Der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Veranstaltungen rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts diese Gefahrenprognose.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 13. Mai 2022 OVG 1 S 36/22
Kommentar hinterlassen