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OVG bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen Umzäunung des Görlitzer Parks

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 2024 bestätigt, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die geplante Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks ablehnte. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte diese Maßnahmen initiiert, um die Sicherheit im Park zu verbessern und das Areal in den Nachtstunden zu schützen.

Gegen diese Pläne hatte der Bezirk geklagt und versucht, im Eilverfahren einen Baustopp zu erreichen. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass keine dringende Notwendigkeit für eine sofortige gerichtliche Entscheidung vorliegt, da die Maßnahmen nicht irreversibel seien. Diese Einschätzung hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt.

In seiner Entscheidung ließ das OVG offen, ob der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg überhaupt das Recht hat, juristisch gegen die Senatsverwaltung vorzugehen. Diese Frage soll erst in einem möglichen Hauptverfahren geklärt werden. Der Beschluss des OVG ist rechtskräftig und kann nicht weiter angefochten werden.

Aktenzeichen: OVG 12 S 15/24

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