Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat heute die Entscheidung getroffen, dass die Auslieferung von Catalin C., einem aus Rumänien stammenden ehemaligen Bürgermeister, zur Strafvollstreckung rechtmäßig ist. Diese Entscheidung kommt nach einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München und bestätigt die Fortsetzung der Auslieferungshaft für Catalin C.
Grundlage für das Auslieferungsverfahren ist ein Europäischer Haftbefehl, der vom Gerichtshof in Cluj, Rumänien, am 24. November 2023 ausgestellt wurde. Catalin C. wurde durch ein rechtskräftiges Urteil des Clujer Gerichts am 24. Februar 2022 wegen Bestechlichkeit zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, das am 24. November 2023 in Kraft trat.
Das Oberlandesgericht München sah in den vom Verfolgten zu erwartenden Haftbedingungen in Rumänien oder in gegen das Urteil eingelegten außerordentlichen Rechtsmitteln keine Hindernisse für die Auslieferung.
Catalin C. war am 28. November 2023 im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen am Hauptbahnhof in Augsburg festgenommen worden und befindet sich seither in Auslieferungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft München ist nun mit der Durchführung und Organisation der Auslieferung beauftragt, die in Kürze stattfinden wird.
Kommentar hinterlassen