Was in südlichen Ländern alltäglich ist – das gemütliche Beisammensitzen im Freien bis in die Nacht – führt in Köln immer wieder zu Streit. Besonders in der sogenannten „nördlichsten Stadt Italiens“ prallen Lebensfreude und Lärmschutz regelmäßig aufeinander. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erneut zugunsten lärmgeplagter Anwohner entschieden.
Im konkreten Fall betrifft das Urteil die Kneipe „Em Schnörres“ im Severinsviertel. Diese muss ihre Außengastronomie künftig bereits um 22 Uhr schließen. Zuvor war ein Betrieb bis Mitternacht möglich. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts von 2023, das die Stadt Köln in ihrem Vorgehen gestützt hatte.
Grundlage für das Urteil waren fortlaufende Beschwerden aus der Nachbarschaft. Laut Gericht war ein behördliches Einschreiten berechtigt, auch ohne eigene Lärmberechnung. Es reichten Hinweise darauf aus, dass ein rechtlich gebotener Lärmschutz ohne Auflagen nicht gesichert sei.
Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher Verfahren. So klagen auch die Betreiber des Brauhauses Johann Schäfer gegen Auflagen, die eine Schließung der Außengastronomie um 22 Uhr vorschreiben – während benachbarte Lokale bis Mitternacht geöffnet haben dürfen.
Schon zuvor hatte das OVG Münster die Stadt Köln wegen der Situation am Brüsseler Platz gerügt. Damals war kritisiert worden, dass die Stadt nicht ausreichend gegen nächtlichen Lärm vorgehe. In der Folge wurde dort ein nächtliches Verweilverbot an Wochenenden verhängt. Eine Ausweitung auf die gesamte Woche wird aktuell diskutiert.
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