Startseite Allgemeines OVG Münster: Betrunken Radfahren bleibt erlaubt – ein Hoch auf den „freifahrenden Vollrausch“!
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OVG Münster: Betrunken Radfahren bleibt erlaubt – ein Hoch auf den „freifahrenden Vollrausch“!

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: Wer betrunken auf dem Fahrrad oder E-Scooter erwischt wird, darf weiterhin strampeln oder rollen – Führerschein? Brauchen wir nicht! Laut dem Gericht gibt es keine rechtliche Grundlage, solchen Verkehrssündern das Fahren von führerscheinfreien Fahrzeugen zu verbieten. Oder, wie ein Richter es wohl humorvoll hätte zusammenfassen können: „Wer strauchelt, strampelt!“

Urteil mit Helm und Humor
Mit diesem Urteil reiht sich das OVG Münster in die Elite der geradlinigen Rechtsprechung ein, neben dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München und dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Die Message? Deutschland bleibt der sichere Hafen für betrunkene Zweiradabenteuer – zumindest rechtlich.

Die Angeklagten: Ein Duo wie aus der Verkehrskomödie
Der Fall drehte sich um zwei Männer aus Duisburg und Schwerte, die sich – höflich gesagt – nicht von Konventionen oder Promillegrenzen bremsen ließen. Der eine schnappte sich seinen E-Scooter, nachdem er sich offenbar ein „Amphetamin-Frühstück“ gegönnt hatte. Der andere? Ganz klassisch: Mit über zwei Promille auf dem Fahrrad, den Fahrtwind im Haar, die Grenzen der Vernunft hinter sich.

Doch die Fahrerlaubnisbehörden wollten diesem Treiben ein Ende setzen und verhängten ein striktes Fahrverbot – selbst für Fahrräder und E-Scooter. Ein harter Schlag für die Bewegungsfreiheit des deutschen Durchschnittsalkoholikers.

OVG Münster: „Ein Fahrrad ist keine Waffe!“
Das OVG Münster sah das anders: Ein solches Verbot, so das Gericht, greife massiv in die grundrechtlich geschützte Mobilität der Betroffenen ein. Außerdem seien Fahrräder und E-Scooter bei weitem nicht so gefährlich wie Autos. Oder wie ein Richter es formulieren könnte: „Mit zwei Promille auf einem Fahrrad gefährden Sie höchstens Ihren nächsten Laternenpfahl.“

Die Vorschrift, auf die sich die Fahrerlaubnisbehörden stützten, sei schlichtweg unverhältnismäßig. Schließlich: Wer nicht Auto fahren darf, kann doch immer noch den Drahtesel satteln – Hauptsache, es macht kling kling!

Fazit: Die Straßen bleiben ein Abenteuer
Mit diesem Urteil öffnet das OVG Münster die Tore für den deutschen Traum: Freiheit, Gleichheit, Trunkenheit auf zwei Rädern. Die Betroffenen dürfen also weiterhin ihren Weg durchs Leben finden – sei es mit einem E-Scooter voller Elan oder einem Fahrrad voller Schlangenlinien. Nur eines bleibt sicher: Münster hat’s entschieden, und die Verkehrsregelwelt dreht sich weiter – vielleicht nicht immer geradeaus, aber immerhin rollt sie.

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