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OVG Niedersachsen bestätigt Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Zusammenfassung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl 2021 in Bad Gandersheim bestätigt und die Berufungsanträge gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen abgelehnt.

Chronologie der Ereignisse

  1. September 2021: Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim
    • Ergebnis: Amtsinhaberin (1.880 Stimmen), Zweitplatzierter (1.616 Stimmen), Drittplatzierte (1.517 Stimmen)
    1. September 2021: Stichwahl
    • Ergebnis: Amtsinhaberin gewinnt mit 3.044 zu 2.271 Stimmen
    1. November 2021: Einspruch gegen die Wahl wird abgewiesen
    1. Februar 2024: Verwaltungsgericht Göttingen erklärt Wahl für ungültig
    1. September 2024: OVG bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts

Begründung des OVG

  1. Verletzung des Neutralitätsgebots im Wahlkampf
    • Amtsinhaberin führte „Gespräche über den Gartenzaun“ in 15 Dörfern durch
    • Keine konkreten Anlässe für diese Gespräche
    • Mediale Begleitung der Termine
  2. Unzulässige Einflussnahme auf die Wähler
    • Erweckung des Eindrucks von Bürgernähe und Engagement
    • Werbender Charakter für die Wiederwahl
  3. Mögliche entscheidende Beeinflussung des Wahlergebnisses
    • Konkrete Möglichkeit eines entscheidenden Einflusses reicht aus
    • Berücksichtigung von Anlasslosigkeit, Anzahl und zeitlicher Nähe der Gespräche zum Wahltag

Rechtliche Konsequenzen

  • Beschluss des OVG ist unanfechtbar
  • Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ist rechtskräftig
  • Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim muss für ungültig erklärt werden

Urteilsdetails

  • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. September 2024, Az.: 10 LA 84/24
  • Vorinstanz: Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 28. Februar 2024, Az.: 1 A 258/21

Die vollständige Entscheidung wird in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht: https://voris.wolterskluwer-online.de

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