Zusammenfassung
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl 2021 in Bad Gandersheim bestätigt und die Berufungsanträge gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen abgelehnt.
Chronologie der Ereignisse
- September 2021: Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim
- Ergebnis: Amtsinhaberin (1.880 Stimmen), Zweitplatzierter (1.616 Stimmen), Drittplatzierte (1.517 Stimmen)
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- September 2021: Stichwahl
- Ergebnis: Amtsinhaberin gewinnt mit 3.044 zu 2.271 Stimmen
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- November 2021: Einspruch gegen die Wahl wird abgewiesen
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- Februar 2024: Verwaltungsgericht Göttingen erklärt Wahl für ungültig
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- September 2024: OVG bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts
Begründung des OVG
- Verletzung des Neutralitätsgebots im Wahlkampf
- Amtsinhaberin führte „Gespräche über den Gartenzaun“ in 15 Dörfern durch
- Keine konkreten Anlässe für diese Gespräche
- Mediale Begleitung der Termine
- Unzulässige Einflussnahme auf die Wähler
- Erweckung des Eindrucks von Bürgernähe und Engagement
- Werbender Charakter für die Wiederwahl
- Mögliche entscheidende Beeinflussung des Wahlergebnisses
- Konkrete Möglichkeit eines entscheidenden Einflusses reicht aus
- Berücksichtigung von Anlasslosigkeit, Anzahl und zeitlicher Nähe der Gespräche zum Wahltag
Rechtliche Konsequenzen
- Beschluss des OVG ist unanfechtbar
- Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ist rechtskräftig
- Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim muss für ungültig erklärt werden
Urteilsdetails
- Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. September 2024, Az.: 10 LA 84/24
- Vorinstanz: Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 28. Februar 2024, Az.: 1 A 258/21
Die vollständige Entscheidung wird in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht: https://voris.wolterskluwer-online.de
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