Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 28. August 2024 die vom Verwaltungsgericht Stade angeordnete Vollsperrung der A27 für eine Protestaktion teilweise abgeändert.
Kernpunkte:
1. Ursprüngliche Planung: Einstündige Protestaktion auf einer Autobahnbrücke am 28. August von 12:00 bis 13:00 Uhr.
2. Verwaltungsgericht Stade: Ordnete Vollsperrung der A27 zwischen Bremer Kreuz und Achim-Nord für die gesamte Stunde an.
3. OVG-Entscheidung: Verkürzte die Sperrzeit auf 30 Minuten (12:30 bis 13:00 Uhr).
Begründung des OVG:
– Eine einstündige Vollsperrung würde zu erheblichen Verkehrs- und Sicherheitsrisiken führen.
– Rückstaus im gesamten Bremer Stadtgebiet und Umland wären zu erwarten.
– Die Versammlungsfreiheit muss hinter den Gefahren für Leib und Leben zurückstehen.
– Eine Verkürzung der Sperrzeit reduziert zumindest teilweise die Stau- und Unfallgefahren.
Das OVG betonte, dass es aufgrund des konkreten Beschwerdeumfangs der Stadt Achim an die Verkürzung auf 30 Minuten gebunden war, obwohl es eine Vollsperrung generell als unangemessen betrachtete.
Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 4 ME 136/24
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