Am 30. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes auf Antrag des BUND einen sogenannten „Hängebeschluss“ (Stoppbeschluss) erlassen und den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung gilt bis zur endgültigen Klärung eines Eilantrags, der sich gegen geplante Baumfällungen und Rodungen im Plangebiet richtet.
Hintergrund:
Am 20. September 2024 hatte der BUND Landesverband Saar e.V., eine anerkannte Umweltorganisation, einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 eingereicht. Dieser Plan soll den Weg für die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungsinstituten in der Nähe des Campus der Universität des Saarlandes ebnen, wofür umfangreiche Rodungen nötig wären. Der Antrag des BUND wird unter dem Aktenzeichen 2 C 168/24 geführt.
Mit einem zusätzlichen Eilantrag vom 27. September 2024 forderte der BUND, den Vollzug des Bebauungsplans vorläufig zu stoppen, um die geplanten Baumfällungen zu verhindern. Der Eilantrag, geführt unter dem Aktenzeichen 2 B 177/24, zielt darauf ab, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung weitere irreversible Eingriffe in die Natur zu vermeiden.
Das Oberverwaltungsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und den Bebauungsplan bezogen auf die Baumfällungen und Rodungen gestoppt. Damit wird verhindert, dass vor der Entscheidung über den Eilantrag Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Folgen des Beschlusses:
Der Hängebeschluss sorgt dafür, dass vorerst keine Rodungen im betroffenen Gebiet durchgeführt werden dürfen. Es wurde jedoch keine Aussage darüber getroffen, wie die Erfolgsaussichten des Eilantrags oder des Normenkontrollantrags des BUND einzuschätzen sind. Ein Termin für die endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch nicht fest.
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