Das Oberverwaltungsgericht gibt bekannt, dass am Montag, den 13. Mai 2024, um 9:00 Uhr im Sitzungssaal I die Entscheidungen in den Rechtsstreitigkeiten zwischen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verkündet werden. Diese Urteile betreffen mehrere Berufungsverfahren, in denen es um die Einstufung der AfD sowie ihrer Teilorganisationen als Verdachtsfälle von verfassungsschutzrechtlicher Relevanz geht.
Die Verhandlungen wurden am heutigen Tag geschlossen, nachdem alle Parteien die Gelegenheit hatten, ihre Argumente und Anträge abschließend zu präsentieren.
Für Medienvertreter, die bereits eine Akkreditierung erhalten haben, bleibt diese für den Verkündungstermin gültig. Zusätzlich wird für nicht akkreditierte Pressevertreter eine Tonübertragung in den Sitzungssaal II angeboten, wobei die Platzvergabe nach dem Prinzip der Priorität erfolgt.
Das Gericht weist darauf hin, dass keine Reservierungen für die allgemeine Öffentlichkeit vorgenommen werden und die sitzungspolizeiliche Anordnung sowie die hausrechtliche Ordnung, die zuvor veröffentlicht wurden, weiterhin Bestand haben.
Die Berufungsverfahren umfassen drei verschiedene Anträge: Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Bewertung des sogenannten „Flügels“ der AfD als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22), sowie die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). In erster Instanz wurden diese Klagen beim Verwaltungsgericht Köln größtenteils abgewiesen. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts werden über die Berufungen der AfD und der JA entscheiden.
Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)
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