Oyak Anker Bank GmbH: BaFin ordnet Großkreditverbot an
Die BaFin hat am 2. Januar 2018 gegen die Oyak Anker Bank GmbH ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt, welches seit dem 9. Januar 2018 einzuhalten ist.
Das Institut hat gegen die Anforderungen an das Vier-Augen-Prinzip und somit gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen.
Der Bescheid ist seit dem 9. Februar 2018 bestandskräftig.
Die OYAK-Gruppe ist eine der größten türkischen Unternehmensgruppen. Zu ihr gehören Firmen aus der Industrie sowie dem Finanz- und Dienstleistungssektor. Die Unternehmen der Gruppe schaffen mit ihren Produkten, ihrem Absatz, ihrem Export und den abgeführten Steuern einen nachhaltigen und zunehmenden Mehrwert für die Wirtschaft in der Türkei und an ihren anderen internationalen Standorten.
Zu den industriellen Beteiligungen der OYAK-Gruppe zählen führende Unternehmen des Eisen- und Stahlsektors, des Energiesektors, der Zementproduktion und der Automobilbranche. Zur Dienstleistungssparte, dem anderen Schwerpunkt der Gruppe, gehören unter anderem Beteiligungen aus dem Baugewerbe, Außenhandel, Logistik und Technologie.
Eine Übersicht der OYAK-Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften finden Sie hier:
http://www.oyak.com.tr/EN/subsidiaries.html
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