In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P.E.P. Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaft mbH, Hofwiesenweg 30, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 40256), vertr. d.: Kornelia Schmidt-Hochrainer, Hofwiesenweg 30, 55130 Mainz, (Geschäftsführerin), ist am 22.02.2016 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, GF 47, Neutorstraße 9, D 55116 Mainz, Tel.: 06131/146740, Fax: 06131/1467420, E-Mail: kanzlei@kkt-anwaelte.de bestellt worden.
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