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P & R Container – Hiobsbotschaft für die Anleger? Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr

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P & R Container – Hiobsbotschaft für die Anleger?

 

Mit zwei einfachen Mitteilungen machte die Firma P & R Container in den letzten Tagen auf sich aufmerksam. Diese Mitteilungen sind jedoch beileibe nicht so harmlos, wie sie scheinen.

Anfang März teilte P&R mit, dass sich bei wenigen Kunden die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 verzögern. Diese sollten bis 15.03.2018 bzw. 20.03.2018 vollständig geleistet werden.

Kurz darauf sah sich die Geschäftsführung zu einem weiteren gravierendem Schritt veranlasst.

„Aus aktuellem Anlass hat sich die Geschäftsleitung dazu entschlossen, die laufenden Angebote mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrieb zu nehmen und den Vertrieb der Produkte einzustellen“, teilte Geschäftsführer Martin Ebben mit.

Leider wurden seitens der P&R keine Gründe für diese drastische Maßnahme angegeben.

Die betroffenen Anleger können daher nur über die Ursachen spekulieren.

Das Geschäftsmodell de P&R sah – verkürzt dargestellt – vor, dass Container, für welche bereits verbindliche Mietverträge vorlägen, an die Anleger verkauft werden, die diese dann an die P&R zurück vermieten, welche wiederum Mietverträge mit den Nutzern schließt. Am Ende der Vertragslaufzeit erbot sich P&R die Container zurückzukaufen. Die Anleger sollten dabei den Großteil der erzielten Mieteinnahmen als auch den Rückkaufspreis erhalten.

Als problematisch könnte sich für P&R erweisen, dass in der Vergangenheit ein riesiges Containerkontingent von P&R selbst an Anleger verkauft wurde. Viele dieser Verträge laufen bald aus, der Liquiditätsbedarf der P&R für die erforderlichen Rückkäufe ist sicherlich immens.

Gleichzeitig kommen so erhebliche Containerkapazitäten auf den Markt.

Aufgrund der Einstellung des Vertriebs neuer Angebote für Kunden, können diese aber von P&R nicht mehr an den Mann (Anleger) gebracht werden. Die Einstellung des Neuvertriebs des Containerinvestments läßt vermuten, dass nicht genug Endmieter vorhanden sind, die entsprechende Kapazitäten benötigen.

 

Was heißt das für die Anleger konkret?

„Solange die Ursachen für die drastischen Schritte der P&R nicht bekannt sind, kann man über die Folgen nur spekulieren. Solange am Ende wie angekündigt die Mietzahlungen erfolgen, ist noch kein unmittelbarer Schaden eingetreten“, mein Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr von PFORR Rechtsanwälte und Kollegen aus Bad Salzungen.

„Aufgrund der Mietzahlungsverpflichtungen der P&R kann es jedoch zu erheblichen Liquiditätsengpässen bei der P&R kommen, die am Ende zum wirtschaftlichen Aus führen könnten.

Dann fallen die Mietzahlungen als auch der geplante Rückkauf für die Anleger aus. Am Ende sitzt der Anleger als Eigentümer von mehreren Container da, um die er sich kümmern muss, so sie diese tatsächlich existieren. Die damit verbundenen Kosten blieben bei ihm hängen. Und da sich die Container wahrscheinlich in aller Welt verstreut befinden, dürfte es ein böses Erwachen für die Anleger geben“, so Dr. Pforr weiter.

 

Mit dem Containerdirektinvestment der P&R sind erhebliche Risiken verbunden, derer sich der Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung bewußt gewesen sein muss. Eine entsprechende Risikoaufklärung durch den Vertrieb war also Pflicht.

„In jedem individuellen Einzelfall wären mögliche Schadensersatzansprüche und das weitere Vorgehen aufgrund der noch zu Tage tretenden Tatsachen zu prüfen“, rät Rechtsanwalt Dr. Pforr den betroffenen Anlegern.

 

 

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