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P & R Insolvenz – Grünen stellen die richtigen Fragen nach dem Versagen der Aufsicht

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Grünen wollen die Bundesregierung auf den Plan rufen

Die Grünen haben als Fraktion der Bundesregierung eine Fülle von Fragen gestellt, in dem ihrer Ansicht nach „größten deutschen Anlageskandal der jüngeren Vergangenheit“. Dabei geht es um die Insolvenz der auf Direktinvestitionen in Container spezialisierten P&R-Gruppe. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) trotz entgegenstehender Vorschriften Prospekte der P&R-Gruppe zugelassen habe, die eine Haftung der Anleger über die Einlage hinaus vorsehen. Außerdem wird gefragt, warum ein Prospekt zugelassen worden sei, in dem das Alter der Container nicht angegeben worden sei, so dass deren Werthaltigkeit gar nicht habe beurteilt werden können. Die Abgeordneten fragen auch, warum eine vor der Insolvenz abgegebene Warnung der Stiftung Warentest vor einer massiven Unterdeckung bei der P&R-Gruppe bei der BaFin ohne Konsequenzen geblieben sei.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  sieht nach der Meinung der Grünen nicht gut aus

Die Behörde hat knapp 2.500 Mitarbeiter, die nicht gerade für Fleiß und Kompetenz gerühmt werden. Dabei sind die Aufgaben eigentlich überschaubar, zumal die Aufsicht für die großen und marktrelevanten Banken inzwischen bei der europäischen Bankenaufsicht liegt (seit 2014). Es gibt drei große Kritikpunkte an der Behörde mit dem schönen klingenden Namen:

Langsam und den Bürger nicht im Mittelpunkt

Es geht nicht um Effizienz für die Geldanleger um Schäden durch Schieflagen zu vermeiden. Also stehen die Opfer von Betrügereien oder Dummheiten nicht im Mittelpunkt des Handels der Behörde. Ganz und gar nicht. Wenn ein Anleger oder sonstig interessierter Bürger eine Anfrage nach einem Geldanlagemodell bei der Behörde startet bekommt er immer die Auskunft: wir geben keine Auskunft bis zum Ende des Verfahrens. Bis zum Ende der Ermittlungen gibt es also keine Zwischeninformationen oder Warnhinweise. Es gibt aber keinerlei Beschleunigungsgebot zum Verbraucherschutz. Es kann also sein dass die Behörde jahrelang ermittelt und Informationen sammelt und diese nicht an potentielle Opfer weitergibt, so geschehen z.B. im Goldskandal der BWF Stiftung in Berlin. Die Behörde hat seit 2011 einen Anfangsverdacht, prüft 4 Jahre und beschließt die Schließung erst im Jahre 2015…. 6.000 Geschädigte hatten inzwischen ihr Geld verloren. Der Datenschutz im Sinne von Betrügern ist hier heilig.

Haftung für Versagen und Nichtstun ausgeschlossen

Eine Staatshaftung gibt es nicht. Der geprellte Anleger fordert natürlich reflexartig Schadenersatz vom Staat, weil es bekanntlich niemals gelungen ist bei solchen Betrugsfällen von den Haupttäter Geld zu erlangen und der arme Vertriebler regelmäßig nicht leistungsfähig ist. Schadenersatz vom Staat ist aber gesetzlich ausgeschlossen. Das wäre ja noch schöner: der Bürger zahlt brav seine Steuern und bekommt dann Geld vom Staat, wenn dieser versagt wie bei P&R Gruppe und den nicht existenten Containern. Die Haftung des Staates ist spätestens seit einer Bankenpleite Anfang der 70iger Jahre des letzten Jahrhunderts gesetzlich ausgeschlossen. § 4 Abs. 4 FinDAG formuliert das sehr schön und die Behörde dient also niemanden (außer dem Finanzminister in dessen Aufsicht sie steht). Also Staatshaftung gibt es nicht.

Name ist irreführend – Behörde soll gar nicht effektiv arbeiten

Die Steigerung von Wahnsinn – also kein Anlegerschutz, keine Beschleunigung der Arbeit, keine Warnungen und auch keine Staatshaftung – ist allerdings der Prüfungsauftrag der Behörde. Regelmäßig werden Prospekte nach formalen Kriterien geprüft und nicht nach den Grundsätzen des kaufmännischen Sachverstands. Also wenn die Formalien des Prospektes stimmen kann theoretisch auch der Mond verkauft werden. Das hat also das Niveau eines Restauranttesters, der sein Urteil nicht Nahrungsaufnahme fällt sondern nach dem Aussehen des Essens. Zum Beispiel der insolventen Containervermieter. Es war jedem in der Schiff-Fahrts-Branche klar, dass das System nicht funktionieren kann und nur der Anlegertäuschung dient. Dazu braucht man allerdings Kenntnisse aus diesem Markt und einen Taschenrechner. Aber das ist ja zuviel verlangt. Die Grünen fragen zum Beispiel, ob denn keiner in der Behörde die Zeitschrift Finanztest liest?

Die Anfrage der Grünen ist hier nachzulesen. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/039/1903942.pdf

Am besten wird die Behörde dringend reformiert. Ansonsten hat bald jeder Bürger einmal im Leben sein Geld verloren. Es geht im übrigen fröhlich weiter: Crowdinvest, Genossenschaften und Computerwährungen….. Fairerweise muss man natürlich anmerken, dass eine Behörde immer nur so gut ist wie die Gesetze zum Verbraucher und Anlegerschutz. Hier hat der europäische und bundesdeutsche Gesetzgeber extrem komplizierte Normen geschaffen…. und der Mensch ist halt gierig…..und geht einem Betrüger, der den Mond verkauft, gerne auf den Leim.

 

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