…für den Anleger. Das wird auch sicherlich so irgendwo in dem Emissionsprospekt enthalten sein. Wir sagen Ihnen das hier aber direkt, damit Sie daran denken, bevor Sie dort Kapital einzahlen. Gerade das Thema Seefrachtcontainer halten wir für kritisch, denn so richtig boomen tut die Schifffahrtsbranche ja nun wirklich nicht.
P & R Transport-Container GmbH
Grünwald
Bekanntmachung gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 2 Vermögensanlagengegesetz
Veröffentlichung eines unvollständigen
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektes
gem. § 10 Satz 1 VermAnlG
Die P & R Transport-Container GmbH beabsichtigt, das von der P&R Transport-Container GmbH begebene Direktinvestment in gebrauchte Seefrachtcontainer des Typs 40-Fuß-High-Cube (Angebot Nr. 5001) öffentlich anzubieten.
Ein unvollständiger Verkaufsprospekt wird bei der P & R Transport-Container GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, 82027 Grünwald, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und auf der Website www.pundr.de veröffentlicht.
Grünwald, den 31.01.2017
P & R Transport-Container GmbH
Hier die letzte Bilanz des Unternehmens:
P & R Transport-Container GmbH (vormals: P & R Transportsysteme Fonds Verwaltungs-GmbH)
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva |
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---|---|---|
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 365.808,40 | 275.866,07 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 365.808,40 | 275.866,07 |
Passiva |
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---|---|---|
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 331.282,95 | 254.011,74 |
B. Rückstellungen | 13.960,99 | 3.290,00 |
C. Verbindlichkeiten | 20.564,46 | 18.564,33 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 365.808,40 | 275.866,07 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB auf. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus § 25 VermAnlG.
Die Umfirmierung in P & R Transport-Container GmbH, Grünwald, erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 19. November 2015. Die Eintragung in das Handelsregister wurde am 26. November 2015 vorgenommen.
1.1 Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Die Vereinfachungsregelungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Vereinfachungsregelungen des § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
1.2 Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten waren nicht vorhanden.
1.3 Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind – mit Ausnahme der Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und Passiva (BilMoG) – nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnete worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz – soweit vorhanden – gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
1.4 Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind – mit Ausnahme von evtl. vorhandenen Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB – nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Postitionen werden wie folgt bewertet:
Forderungen, die sämtlich eine Restlaufzeit unter einem Jahr haben, sind zum Nennwert bewertet. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Der Ansatz der flüssigen Mittel (Guthaben bei Kreditinstitutionen) entspricht den Nominalwerten.
Das Stammkapital ist mit dem Nominalbetrag angesetzt und voll einbezahlt. Die Erhöhung des Stammkapitals auf T€ 100 erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 19. November 2015. Die Eintragung in das Handelsregister wurde am 26. November 2015 vorgenommen.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
1.5 Einzelangaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 21 haben sämtlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Keine der genannten Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Latente Steuern im Sinne des § 274 HGB haben sich weder als Bilanzposition noch in der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.
1.6 Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsätze sind ausschließlich in Deutschland angefallen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Beträge in Höhe von T€ 2 enthalten.
1.7 Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Es liegen auch keine weiteren nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte vor.
1.8 Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
1.9 Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Von dem Angabewahlrecht gem. § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht.
1.10 Beschäftigte
Im Geschäftsjahr waren zwei Geschäftsführer tätig. Weitere Mitarbeiter werden nicht beschäftigt.
2. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor.
3. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
• |
Herr Werner Feldkamp, Grünwald, Betriebswirt und |
• |
Herr Wolfgang Stömmer, Oberhaching, Bankbetriebswirt. |
In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet.
Grünwald, den 03. März 2016
gez. Werner Feldkamp und Wolfgang Stömmer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2016 festgestellt.
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