Das kann man sicherlich so feststellen, denn das Eigenkapital in der P & R Transport- Container GmbH ist um über 70% in Bezug auf das Jahr 2015 gesunken, wie man der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen kann. Weitere veröffentlichte Bilanzen der P & R Transport- Container GmbH z.B. im Bezahlbereich findet man allerdings nicht.
P & R Transport-Container GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 239.354,13 | 365.808,40 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 239.354,13 | 365.808,40 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. Eigenkapital | 50.430,92 | 331.282,95 |
B. Rückstellungen | 133.224,00 | 13.960,99 |
C. Verbindlichkeiten | 55.699,21 | 20.564,46 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 239.354,13 | 365.808,40 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB auf. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus § 25 VermAnlG.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung der rechtlichen Bestimmungen des BilRUG sind die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres grundsätzlich nicht vergleichbar. Da sich jedoch die Vorjahres-Umsatzerlöse i.H.v. € 120.000,00 auch bei Anwendung der neuen Vorschriften betragsmäßig nicht verändert hätten, ist eine Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse gegeben.
1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma: P & R Transport-Container GmbH
Sitz: Grünwald
Registergericht: München
Register-Nr.: HRB 115130
1.2 Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist – unter Beachtung der Anpassungen nach dem BilRUG – grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Die Vereinfachungsregelungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Vereinfachungsregelungen des § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
1.3 Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten waren nicht vorhanden.
1.4 Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 252 bis 256 HGB) unter Berücksichtigung der speziellen Vor-schriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) vorgenommen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind – mit Ausnahme der Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und Passiva – nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungs-abgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz – soweit vorhanden – gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
1.5 Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens-gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind – mit Ausnahme von evtl. vorhandenen Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB – nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:
Forderungen, die sämtlich eine Restlaufzeit unter einem Jahr haben, sind zum Nennwert bewertet. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Der Ansatz der flüssigen Mittel (Guthaben bei Kreditinstitutionen) entspricht den Nominalwerten.
Das Stammkapital ist mit dem Nominalbetrag angesetzt und voll einbezahlt. Dies gilt ebenso für die Kapitalrücklage (Zuzahlung in das Eigenkapital gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
1.6 Einzelangaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 56 haben sämtlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Keine der genannten Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
31.12.2016 | Vorjahr | |
T€ | T€ | |
Rückstellungen Prospektbilligung | 10 | 0 |
Rückstellungen Rechtsanwaltskosten Prospekt | 108 | 0 |
Abschluss- und Prüfungskosten 2016 | 15 | 13 |
133 | 13 |
Latente Steuern im Sinne des § 274 HGB haben sich weder als Bilanzposition noch in der der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.
1.7 Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsätze sind ausschließlich in Deutschland angefallen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Beträge i.H.v. € 491,65 enthalten.
1.8 Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Es liegen auch keine weiteren nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte vor.
1.9 Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
1.10 Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Von dem Angabewahlrecht gem. § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht.
1.11 Beschäftigte
Im Geschäftsjahr waren bis Mai 2016 zwei Geschäftsführer, ab Juni 2016 ein Geschäftsführer tätig. Weitere Mitarbeiter werden nicht beschäftigt.
2. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen
Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor.
3. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2016 waren:
Herr Werner Feldkamp, Grünwald, Betriebswirt (verstorben am 08.05.2016)
Herr Wolfgang Stömmer, Oberhaching, Bankbetriebswirt (bis zum 26.06.2016) und
Herr Heinz Roth, Grünwald, Privatinvestor (ab 27.06.2016 alleiniger Geschäftsführer).
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Ab Februar 2017 wurde der Geschäftszweck (Vertrieb von vermieteten Containern) aufgenommen.
Der Geschäftsführer Herr Heinz Roth hat plangemäß in der Gesellschafterversammlung am 6. Juni 2017 sein Geschäftsführeramt niedergelegt und Herr Martin Ebben, Dipl. Kaufmann, Bad Tölz, wurde zeitgleich zum Geschäftsführer bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 19. Juni 2017.
Darüber hinaus sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Grünwald, den 19.Juni 2017
gez. Martin Ebben
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2017 festgestellt.
Leave a comment