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geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Bonn – Aktenzeichen: 99 IN 53/25

Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens

In dem Verfahren über das Vermögen der
packaging.digital GmbH, Metternicher Straße, 53919 Weilerswist,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Sebastian Wolff, Kleine Heeg 21k, 53359 Rheinbach und
Herrn Mario Deilen, Holunderbusch 25, 48369 Saerbeck,

hat das Amtsgericht Bonn am 26.03.2025 um 16:55 Uhr folgende Anordnungen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
    Herr Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45–49, 53879 Euskirchen, bestellt.

  • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alternative).

  • Drittschuldnern (also Schuldnern der packaging.digital GmbH) ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen bis auf Weiteres eingestellt – ausgenommen sind Maßnahmen bezüglich unbeweglicher Vermögensgegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bonn, 26. März 2025
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen: 99 IN 53/25

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