Im Hinblick auf Paraiba World und Paraiba Deluxe wird aktuell die Behauptung verbreitet, wonach es keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei. Damit wird der nichtzutreffende Eindruck erweckt, dass die Unternehmen in Deutschland erlaubterweise tätig sein dürfen. Das trifft nicht zu.
Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Die Bescheide sind mittlerweile bestandskräftig, auf die weiterhin gültige Bekanntmachung wird verwiesen.
Kommentar hinterlassen