Die für das Urheberrecht zuständige 42. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute den Rechtsstreit eines freischaffenden Künstlers und der Nachlassverwalterin des Künstlers Martin Kippenberger mündlich verhandelt (Az. 42 O 7449/22).
Kippenberger war ein deutscher Künstler, der im Rahmen seines OEuvres immer wieder die Gewissheiten des Kunstmarktes in Frage gestellt hat. Als er 1991 nicht zur Ausstellung „Metropolis“ zu zeitgenössischen Werken im Berliner Martin-Gropius-Bau eingeladen wurde, organisierte er eine Gegenaustelllung in der Berliner Paris Bar mit Werken von Künstlerfreunden, die dort an die Wand gehängt wurden. Er beauftragte ein Berliner Kinoplakatmalunternehmen, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen. Der Kläger fertigte 1992 das gewünschte Gemälde (Paris Bar Version 1), welches bis 2004 in der Paris Bar hing. Ein halbes Jahr später fertigte er im Auftrag nach Fotovorlage ein weiteres Gemälde, das das erste Gemälde an der Wand der Paris Bar darstellt (Paris Bar 2). Der Kläger malte ab 1993 ein weiteres Gemälde, Paris Bar Version 3, das geringfügige Änderungen gegenüber der Paris Bar Version 1 enthält.
Die Parteien streiten um die Urheberrechte an den Werken Paris Bar Version 1, Version 2 und Version 3. Der Kläger begehrt, es zu unterlassen, Version 1 und 2 der Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne den Kläger als Miturheber zu benennen. Die Beklagtenseite ihrerseits erhebt eine Widerklage.
Der Kläger trägt vor, er sei aufgrund des von ihm wahrgenommenen Gestaltungsspielraums Miturheber der genannten Werke.
Die Beklagtenseite macht geltend, der Kläger habe lediglich einen handwerklichen Beitrag geleistet, aufgrund dessen er nicht als Miturheber angesehen werden könne.
Die Kammer hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Montag, den 07.08.2023 um 12:00 Uhr.
Zum Hintergrund:
Martin Kippenberger, geboren am 25.02.1953, gestorben am 07.03.1997, war ein deutscher Maler, Installationskünstler sowie u.a. Fotograf und Bildhauer. Die Gemälde Paris Bar Version 1 und Paris Bar Version 2 sind als Werke Kippenbergs bekannt geworden. Bei einer Auktion durch das Auktionshaus Christie’s erzielte die Paris Bar Version 1 einen Versteigerungspreis von 2.281.250 englischen Pfund.
Die Widerklage ist im Zivilrecht eine Klage, die in einem bereits anhängigen Rechtsstreit von der Beklagtenseite gegen die Klageseite erhoben werden kann, vgl. § 33 Zivilprozessordnung. Sie stellt einen Gegenangriff zur Klage dar und kann zur Verurteilung des Klägers im Wege der Widerklage führen.
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