Bundesrat billigt Gesetz zur finanziellen Förderung von Parteistiftungen
Die staatliche Förderung für politische Stiftungen erfolgt künftig auf einer gesetzlichen Grundlage: Am 24. November 2023 billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag am 10. November 2023 beschlossen hatte. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Gesetz statt Globalzuschuss
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres, das die bisher praktizierte Zuteilung von so genannten Globalzuschüssen im Haushaltsplan gerügt und stattdessen ein formelles Parlamentsgesetz gefordert hatte.
Fördervoraussetzungen definiert
Nach dem neuen Gesetz sind nur solche Stiftungen förderfähig, die durch ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Voraussetzung ist künftig, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag vertreten sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, ist es unschädlich, wenn die ihr nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag ist.
Gewähr für freiheitlich-demokratische Grundordnung
Weitere Bedingung: Die einer Stiftung nahestehende Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Außerdem muss die Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten und darf nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft sein.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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