Eine berechtigte Frage, denn immer mehr Unternehmen aus dem Vertragsankaufsmarkt nutzen genau dieses Finanzinstrument um ihre Geschäfte zu tätigen.
Hier wird der Vertrag direkt vom Kunden, oder von einem von ihm beauftragten Anwalt gekündigt, und der Anwalt dann angewiesen bestimmte Beträge aus der Auszahlung an vorher benannte Konten zu überweisen. Diesen Weg sind viele Unternehmen gegangen, weil der direkte LV Ankauf von der BaFin immer kritischer gesehen wurden und werden. Das könnte sich aber nun bald auch auf dieses „Umgehungsgeschäft“ beziehen. Wir raten eigentlich jedem der einen Vertrag auflösen will diesen direkt an ein BaFin zugelassenes Factoringunternehmen zu verkaufen. Was sie dann mit dem Geld machen ist ihre Sache.
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