Am 21.05.2024 erließ das Amtsgericht Landshut einen Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Partumgold Deutschland GmbH mit Sitz in München.
Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde zum Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ab 07:00 Uhr am 21.05.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Müller aus Wolfratshausen bestellt. Zusätzlich ordnete das Gericht gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
Der Beschluss enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Landshut. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte vor der möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Partumgold Deutschland GmbH.
IN 337/24
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