Das berichtet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte auf Ihrem Internetportal in einer Pressemeldung. Hierzu schreibt Rechtsanwalt Klevenhagen:
Bereits in 1. Instanz vor dem Landgericht Berlin war die Patria Invest GmbH aus Berlin mit Urteil vom 04.04.2013 dazu verurteilt worden, den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch den Erwerb einer durch die ebenfalls in Berlin ansässige Firma Correcta Pro GmbH vertriebenen Immobilie entstanden ist.
Bereits das LG Berlin hatte festgestellt, dass die in der Hasenmark 20 in 12629 Berlin gelegene Immobilie zu einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis an die jungen Eltern verkauft wurde. Der notarielle Kaufpreis lag bei 160.000,00 EUR, ein vom Gericht im Laufe des Prozesses eingeholtes Sachverständigengutachten stellte zum Kaufzeitpunkt für die Eigentumswohnung lediglich einen Verkehrswert von 78.000,00 EUR fest, also weniger als die Hälfte des Kaufpreises. Das Landgericht stellte sogar eine „verwerfliche Gesinnung“ bei der Preisfindung fest.
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