Wir kennen Patricia Cronemeyer seit Jahren, und ja, wir wissen, dass sie sich dann gerne für einen Prozesserfolg feiern lässt, der am Ende vom nächsthöheren Gericht wieder einkassiert werden könnte, wenn die im Prozess unterlegene Partei das Urteil nicht hinnehmen will und in Berufung geht. Natürlich hat die unterlegene Partei das legitime Recht dazu. Auch Frau Cronemeyer hat dieses Verfahren oft gegen uns genutzt. Aber genutzt hat es ihr dann wenig.
Nun muss man sicherlich solch eine Meldung in der BILD-Zeitung auch als Marketing für Frau Cronemeyer ansehen, die bereits stürmische Zeiten hinter sich hat. Wir kennen Frau Patricia Cronemeyer noch aus ihrer Zeit bei Cronemeyer-Grulert in Hamburg und aus der Kanzlei Blueport Legal.
Mittlerweile hat sie eine neue Kanzlei in Partnerschaft mit Rechtsanwältin Haisch.
Um welchen Prozess geht es eigentlich? Es geht um den Prozess, den Frau Cronemeyer im Namen ihres Mandanten Oliver Pocher geführt hat. Dieser hatte bei einem Boxevent „einen aufs Maul bekommen“ und forderte nun Schadensersatz.
Das Landgericht Frankfurt ist nun der Argumentation von Patrizia Cronemeyer gefolgt und hat den damaligen Angreifer verurteilt, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es so bleibt, bleibt abzuwarten.
Anmerken muss man auch, das es sich um ein Versäumnisurteil handelt, weil kein Anwalt von der Gegenseite anwesend war.
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